Re: Herzrhythmusstörungen

von: Anonym

Re: Herzrhythmusstörungen - 10.02.10 20:17

In Antwort auf: Stephan76
Hast du mal die diversen Gesundheitssendungen im Fernsehen geschaut? Dort beantworten diverse Ärzte Gesundheitsfragen ähnlich wie ich es hier gemacht habe. Es sollte also "standesrechtlich" zulässig sein.


Zitat:
Wenn nichts davon auf dich zutrifft, hast ein sehr niedriges Schlaganfallrisiko und brauchst kein Marcumar.


Das ist ziemlich personenbezogen und in gewisser Weise eine Diagnose. Meine Eltern -Ärzte seit 20 Jahren nicht mehr praktizierend- haben solche Aussagen gescheut mit Verweis auf Standesrecht. Deswegen habe ich gestutzt.

GS