Re: Kinderrad im Bahn-Fernverkehr

von: Anonym

Re: Kinderrad im Bahn-Fernverkehr - 15.09.17 17:22

Du wirst für das 20-Zoll-Rad zahlen müssen. Es wird zu Sicherung des (Kinder-)Rades genau so einen Stell-/Hängeplatz belegen wie für jedes andere Rad auch.

Was macht denn ein 20-Zoll-Rad zum Kinderrad? Ne bunte Hupe?
Ein Kleinwüchsiger Mensch nutzt auch ein kleines Rad. Nur weil dieser ggf. volljährig (erwachsen) ist, soll er zahlen, Dein Sohnemann aber nicht? Funktioniert nicht.
Da käme die Bahn so nebenbei sehr schnell in eine Diskriminierungsecke, aus der sie nicht mehr raus kommt!