Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: Holger

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 19.12.17 08:49

In Antwort auf: jutta
[…]Und auch eine entsprechende Kodifizierung in der StVO, zB werden die Höchstgeschwindigkeiten auch genannt und keine schwammige Formulierung.


Ja, das wäre mal eine Maßnahme. Es geht ja, wie das Beispiel Frankreich zeigt - dort stehen die Zahlen in der gesetzlichen Regelung, wenn ich das aus einem anderen Thread richtig in Erinnerung habe.