Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: Ulli Gue

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 07:51

In Antwort auf: Peter Lpz
Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig ...

Hallo Peter,
die Formulierungen in der STVO bzgl. Seitenabstand sind wahrlich dehnbar und lassen viel Raum für eigene Interpretationen. Etwas mehr Klarheit hat da die Rechtssprechung in den letzten Jahren gebracht. Danach ist bei einem Radfahrer ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ist dieser mit einem Kind unterwegs, sind mindestens 2,0 m einzuhalten.
Hier mal ein Link auf ein Arbeitspapier des ADFC. Dies ist zwar schon etwas älter, aber meines Wissens hat sich die Rechtslage seitdem nicht geändert.
Gruß Ulli