Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: inga-pauli

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 08:22

In Antwort auf: HeinzH.
In Frankreich gibt es als ständige Erinnerung an den Seitenabstand zu Fahrradfahrern nicht nur ein offizielles Verkehrsschild, sondern dieser ist seit 1958 in der französischen "StVO" klar definiert. So weit ich weiß beträgt der offiziell vorgeschriebene Seitenabstand dort innerorts 1,0 Meter und außerorts 1,5 Meter.
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So eins wie dieses hier - es gibt noch eins, auf dem aufgefordert wird, sich die Fahrbahn zu teilen.

Andere europäische Beispiele.