Re: Wertgutachten Patria Ranger

von: Behördenrad

Re: Wertgutachten Patria Ranger - 16.03.18 11:32

In Antwort auf: Dietmar
In Antwort auf: Gogomil
...
Nach einen Diebstahl ist das mit den Sachverständigen wohl eher schwierig.

Mach eine Liste mit den Teilen und ein paar Fotos. Das sollte dem SV genügen.


Aus eigener Erfahrung mit Fahrraddiebstahl und Hausratversicherung (drei Räder, in Gesamtsumme knapp über 10T€, letzte 15 Jahre):

- vollständige Liste aller verbauten Teile (Liste aktuell halten!)
- Wertangabe der Teile bei Einzelaufbau (realistisch bleiben!)
- aussagefähige Fotos des Rades und der verbauten Teile (Fotos aktuell halten (Datumsangabe)!)
- aussagefähige Fotos, die den Besitz / das Eigentum am Fahrrad erkennen lassen (Fahrrad zu Hause im Keller, heimische Fahrrad-Bastelecke, Unterwegs-Fotos, Reisebilder, etc.)
- bei Teilen, für die man Kauf-/Eigentumsnachweise hat (Rahmen von Händler X, Rohloff-Registrierung, etc.) sind diese Nachweise natürlich beizufügen

Bei der Schadensmeldung auch realistisch bleiben (Versicherungen wollen nicht veräppelt werden). Statt in der Schadensmeldung / Teileliste die Listenpreise der Hersteller aufzuführen, um den Gesamtwert des Rades zu beziffern, sollte dort eher der "übliche Netz-Versenderpreis" aufgeführt sein. (Kein Mensch bezahlt z. B. 250 € für ein XTR-SW, wenn der Versenderpreis bei ca. 160 € liegt.)
Ein echtes SV-Gutachten über das Komplettrad benötigt man nicht, die Versicherungen haben ihre eigenen Gutachter, die sich mit hochpreisigen / hochwertigen Fahrrädern auskennen. Die können selbst einschätzen, ob die angegebene Schadenshöhe den realen Marktbedingungen entspricht - oder ob jemand über einen "Versicherungsschaden" nur seinen Kontostand ausgleichen möchte zwinker

Ich habe in allen drei Schadensfällen von der Hausrat das ersetzt bekommen, was mir als Schaden realistisch auch entstanden ist. Die Versicherungen wissen selbst, dass bei hochpreisigen Individualaufbauten keine lückenlosen Kaufnachweise vorhanden sind, können aber auch gut einschätzen, ob der Schadensmelder weiß, wovon er spricht. Auf telefonische Rückfragen des Bearbeiters sollte man dann auch ohne "Stottern" antworten können. Bei Fahrrad-Schadensmeldungen jenseits der 2000 - 3000 € kommen in jedem Fall Rückfragen, da wird nicht wortlos überwiesen.

Matthias