Re: abspringen bei Gefahr?

von: Deul

Re: abspringen bei Gefahr? - 09.10.07 15:08

Wenn Du nur eine funktionierende Bremse hattest war es grob Fahrlässig. Wenn Du pech hast verweigert deine Haftpflicht die Leistung. Da Du nicht Versicherungstechnisch bremsen konntest ist dir mindestens Teilschuld sicher.

Sieh zu das du es ohne Gutachten regelst, und halt blos die Füsse still. Das kann ganz böse ins Auge gehen.

Detlef