Re: abspringen bei Gefahr?

von: Anonym

Re: abspringen bei Gefahr? - 09.10.07 17:06

Es geht nicht darum, was Versicherungen alles versuchen um ums Zahlen drumherum zu kommen, sondern darum, was rechtens ist.

Für Haftpflicht gilt nicht §61 VVG sondern §152VVG: "Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat." Du siehst, grobe Fahrlässigkeit ist nicht, wie bei allen anderen Versicherungen, ausgeschlossen, und nur der Vorsatz ist ein Ausschlussgrund.

Zeige mir nur eine Quelle die einen Fall beschreibt, dass die Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlte und das rechtens war.

EDIT: Wer es ausführlich braucht:
klick

Gruß, Ingmar - OT:manche Leute spielen halt nur Spiele gerne, die sie gut können; ich ja auch nur