"Privatbesitz - betreten verboten!"

von: radler4711

"Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 14:14

Hallo,

am Wochenende drehte ich ein Runde von Erftstadt-Liblar nach Nörvenich, dann weiter nach Zülpich und Euskirchen.
Folgende Burgen habe ich mir auf den 70 km angeschaut:

* Schloss Gracht
* Landesburg Lechenich
* Motte in Nörvenich
* Burg in Gladbach
* Burg Müddersheim
* Hallenburg Disternich
* Burg Sievernich
* Lauvenburg in Nemmenich

Aber leider nur von außen, denn überall stand ein Schild "Privatbesitz betreten verboten!",das war ziemlich frustriernd.
Auf der einen Seite, will ich ja auch nicht, dass jemand durch meinen Garten latsch.
Zum anderen sind Burgen und Schlösser auch irgendwie ein kulturelles Allgemeingut.

Rainer
von: janequin

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 16:36

Nö, sind sie eben nicht unbedingt. zwinker

Hallo Rainer,

deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen. Mir ging es vor ein paar Jahren ähnlich und zwar in Heiligendamm. Da gehst du am Strand entlang, stehst plötzlich vor einem Zaun und kannst nicht weiter laufen. Ich musste außen um den ganzen damaligen Kempinski-Komplex laufen. Ich fand das eine Frechheit. Das war übrigens noch vor G8.
Andererseits sind z.T. historisch gewachsene Grund- und Bodenbesitzverhältnisse dafür verantwortlich. Und das muss man wohl akzeptieren, ebenso die Privatsphäre der Besitzer (Bewohner).
Wir wohnen auch in einem historischen Haus und haben im Sommer und an Wochenenden auch ständig Bewunderer vor der Fassade stehen. Je nachdem kann das ganz schön nerven. Man kommt sich vor wie im Zoo. traurig
von: JaH

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 17:08

In Antwort auf: janequin
Da gehst du am Strand entlang, stehst plötzlich vor einem Zaun und kannst nicht weiter laufen. ....
Andererseits sind z.T. historisch gewachsene Grund- und Bodenbesitzverhältnisse dafür verantwortlich. Und das muss man wohl akzeptieren,

Äh, nein! Ist meines Wissens nach rechtlich nach bundesdeutschem Recht so nicht in Ordnung, entsprechend muss es nicht einfach akzeptiert werden. Anders sähe es aus, bei Schutzzonen und darauf beruhender Betretungsverbote u.ä.
von: Konrad Krause

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 17:37

In Antwort auf: Kogaradler
entsprechend muss es nicht einfach akzeptiert werden.

Also mal fix enteignen, um einen netten Burgbesuch zu ermöglichen? Wie wärs denn erstmal mit Klingeln...?

fragt sich
Konrad
von: JaH

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:26

In Antwort auf: Konrad Gähler
In Antwort auf: Kogaradler
entsprechend muss es nicht einfach akzeptiert werden.

Also mal fix enteignen, um einen netten Burgbesuch zu ermöglichen? Wie wärs denn erstmal mit Klingeln...?

fragt sich
Konrad

Wer richtig liest ....
-> Strand, nicht Burg. Steht da aber. Muss man halt aber lesen.

Das mit dem Privat bei Burgen, braucht ja wohl keinen Kommentar. Privat ist nunmal nicht öffentlich. Nur bei Ufern bzw. der unmittelbaren Küste, sieht es anders aus. Da stehen aber für gewöhnlich keine Schlösser und Burgen.
von: Flying Dutchman

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:26

Ich möchte mich hier mal mit einer Frage anschließen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein öffentlicher frei zugänglicher Weg zu einem Gutshof/Schloß führt. dort steht dann ein Schild am Hoftor "Privatbesitz" und am anderen Ende des Hofes setzt sich der Weg fort z.b. zur nächsten Ortschaft. Der Weg ist dann auch noch durchgehend in einer TOPO50 Wanderkarte des LVA eingezeichnet. So ist es mir vor 2 Wochen in SH in der Nähe von Kiel ergangen.

Gruß Robert
von: Konrad Krause

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:36

In Antwort auf: Kogaradler

Wer richtig liest ....

Ja, war etwas schnell. Aber das mit den Burgen is doch ne klare Sache. Ich muss ja auch nicht alle Leute in mein Wohnzimmer reinlassen, nur weils so großartig ist zwinker

Und bei Wegen: ist es erstmal prinzipiell dasselbe: privat ist privat. Und wenn Kommunen ihre Wege dadurch unterbrechen, dass sie sie einfach verschachern, ohne sich dann wenigstens die Wegerechte zu sichern, dann haben sie Pech. Genau Heiligendamm habe ich da auch schlecht in Erinnerung. Gerade Orte, die vom Tourismus (und damit von der guten Erinnerung) leben, sollten sich sowas nicht leisten.

k.
von: Uwe Radholz

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:39

In Antwort auf: Konrad Gähler
In Antwort auf: Kogaradler
entsprechend muss es nicht einfach akzeptiert werden.

Also mal fix enteignen, um einen netten Burgbesuch zu ermöglichen?


Warum eigentlich nicht? Gute Idee.
Wenn man auch nur eine ungefähre Vorstellung davon hat, wie feudaler Grundbesitz entstand, nämlich durch eine unendliche Kette von blutigster Gewalt, Fronarbeit und Raub, dann vermag man Deinem Vorschlag nur gutes ab zu gewinnen.
von: JaH

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:44

In Antwort auf: Konrad Gähler

Und bei Wegen: ist es erstmal prinzipiell dasselbe: privat ist privat. Und wenn Kommunen ihre Wege dadurch unterbrechen, dass sie sie einfach verschachern, ohne sich dann wenigstens die Wegerechte zu sichern, dann haben sie Pech.

Nur das dies gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Hm, ich kenn mich in den speziellen Fällen aber deutlich zuwenig aus und müsste selber erst einiges recherchieren, um es präziser zu erklären.

Weiß aber z.B. folgendes und könnte mit einem Anruf herausbekommen wo es steht (mag aber jetzt nicht dort anrufen). Kurorte an der Küste nehmen ja gerne "Eintritt" von den Gästen, wenn die zuum Strand wollen. Das ist aber so ohne weiteres nicht zulässig, bzw. man darf den Menschen, die einfach nur ans Wasser wollen und sich dort (am Strand) nicht irgendwie für den Tag einrichten wollen, den Zugang nichtverwehren. Kurverwaltungen machen da aber immer einen auf dumm, bzw. sehen es gar nicht gerne, wenn jemand den Gästen das erklärt und auch noch sagt worauf sie sich berufen müssen.
von: HyS

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:52

Zitat:
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein öffentlicher frei zugänglicher Weg zu einem Gutshof/Schloß führt. dort steht dann ein Schild am Hoftor "Privatbesitz" und am anderen Ende des Hofes setzt sich der Weg fort z.b. zur nächsten Ortschaft.

Da kann man so überhaupt nichts zu sagen, weil man die Rechte nicht kennt. Es gibt sogenannte Wegerechte die räumen dir das Recht ein auch über fremde Grundstücke zu gehen. Häufig sehen das (vor allem neue) Besitzer nicht gern und versuchen mit allen möglichen Schildern die Leute fernzuhalten.
von: Flying Dutchman

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 18:59

Moin,

die Stichworte lauten:

Recht auf Erholung

Betreten der freien Landschaft

ist geregelt in den Landesnaturschutzgesetzen, in BW z.B. §49 und §51 wie Gugel mir eben sagte.

Gruß Robert
von: HyS

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 19:01

In Antwort auf: Konrad Gähler

Und bei Wegen: ist es erstmal prinzipiell dasselbe: privat ist privat.

Wegerechte und Betretungsrechte gelten auch bei privat, ansonsten könnte man viele Waldwege in Deutschland mit dem Rad gar nicht befahren.
Leider hat man in Österreich die Radfahrer grob übergangen, so dass sie im Gegensatz zu Fußgängern kein Wegerecht auf Forstwegen haben.

Ich sehe das keineswegs so einfach nach dem Motto "privat ist privat". Es gibt Leute, die könnten sich gigantische Länderreien kaufen und alle von der Betretung ausschließen, wenn man das hinnehmen würde.
von: Frank5505

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 19:25

Völlig richtig, in Deutschland sind die Betretungs- und Aneignungsrechte (Bsp. Pilze) in den Waldgesetzen der Ländern geregelt. Beim Wasser weiß ich das auswendig nicht. Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Eigentum definieren wie er will, solange er die Institutsgarantie wahrt. Das heißt das was übrig bleibt muss den Namen Eigentum noch verdienen.


Grüße Peter
von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 19:36

In Antwort auf: Flying Dutchman
Ich möchte mich hier mal mit einer Frage anschließen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein öffentlicher frei zugänglicher Weg zu einem Gutshof/Schloß führt. dort steht dann ein Schild am Hoftor "Privatbesitz" und am anderen Ende des Hofes setzt sich der Weg fort z.b. zur nächsten Ortschaft. Der Weg ist dann auch noch durchgehend in einer TOPO50 Wanderkarte des LVA eingezeichnet. So ist es mir vor 2 Wochen in SH in der Nähe von Kiel ergangen.

Gruß Robert


Was heißt jetzt hier Wanderweg? So einer der beschildert ist oder halt ein Feldweg? Wenn es ein beschilderter Wanderweg ist, würde ich von der Zustimmung des Besitzers ausgehen.

GS
von: silkroad

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 19:46

Wohne auch in einem 600 Jahre alten Haus (zur Miete), was auch als Kulturdenkmal gilt, wenn aber irgendeiner der Nachbarn vergisst das Aussentor zu schliessen kannst gar nicht so schnell schauen und du hast die Touristenhorden im Innenhof, was teilweise höchst nervig ist da die sich dann tw. aufführen als sie in irgendeinem Freiluftmuseum wären. Problem an dem Haus ist auch dass es in div. Brochüren erwähnt ist, wenn mich manchmal Leute reingehen sehen und fragen ob ich ihnen den Innenhof kurz mal zeigen kann, hab ich kein Problem, nur eben die Masse macht es. Habe es sogar schon gehabt dass um 21h abends irgendwelche Touristen einfach alle Klingeln durchprobieren um reinzukommen, da hört sich der Spass dann auf. Ihr glaubt gar nicht wie lästig manche Leute sein können, es wird oft vergessen drauf dass in historischen Gebäuden meistens ganz normale Leute wohnen die auch mal ihre Ruhe nach einem stressigen Arbeitstag haben wollen.
von: Flying Dutchman

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 19:47

Hallo,

der Weg war nicht als Wanderweg beschildert, aber in einer "Freizeitkarte" des LVA Schleswig Holstein als Wander- und Fahrradroute farblich markiert.

Gruß robert
von: bastler

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 20:06

In Antwort auf: HvS
Es gibt Leute, die könnten sich gigantische Länderreien kaufen und alle von der Betretung ausschließen, wenn man das hinnehmen würde.


Hallo HvS

Haben wir ja ein gutes Beispiel in Österreich, den pin...nden Prinz der alle ausperrt aus seinem Wald oder sie verjagen lässt oder die mit den Kappeln für eine Besitzstörung einschreiten müssen schmunzel

mfg michl
von: Spongebob

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 20:08

Die Beschilderung "Privatbesitz" kann (oder soll) nach meinem Empfinden zum Ausschluß irgendwelcher
Haftungsrisiken dienen. Ein Stein zuviel und schon liegt einer auf der Nase und gibt dem
Besitzer des Weges die Schuld.
von: silkroad

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.07.09 20:20

Zitat:
Die Beschilderung "Privatbesitz" kann (oder soll) nach meinem Empfinden zum Ausschluß irgendwelcher
Haftungsrisiken dienen. Ein Stein zuviel und schon liegt einer auf der Nase und gibt dem
Besitzer des Weges die Schuld.


Das ist ja genau das Problem in Österreich, so ein Schild hilft dir meistens nicht wirklich in einem Rechtsstreit. In Tirol sind die meisten Forststrasse offen eben weil das Land die Haftung übernommen hat bzw. eine Versicherung abgeschlossen hat. Was vielleicht viele nicht wissen der Donauradweg ist auf vielen Teilstrecken kein Radweg, sondern ein Treppelweg der im Privatbesitz des Verbundes (Wasserkraft) ist, gelten hier ganz andere Haftungen bzw. die Bundesländer haben tw. die Haftung übernommen nachdem es mehrere Klagen wegen Steinschlag und Stürzen gekommen ist, der Verbund hatte damals schon angedroht manche Strecken komplett zu sperren, was eine Katastrophe für den Tourismus gewesen wäre.
In Oberösterreich gibt es nähe Aschach einige Top Kletterfelsen, nur eben weil ein paar Idioten denen ein Steinchen aufs Auto gefallen ist den Besitzer (kraftwerks ag) verklagt haben haben die kurzerhand einfach die komplette Zufahrt gesperrt.
von: stax

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 07.07.09 05:34

In Antwort auf: Flying Dutchman
Ich möchte mich hier mal mit einer Frage anschließen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ein öffentlicher frei zugänglicher Weg zu einem Gutshof/Schloß führt. dort steht dann ein Schild am Hoftor "Privatbesitz" und am anderen Ende des Hofes setzt sich der Weg fort z.b. zur nächsten Ortschaft. Der Weg ist dann auch noch durchgehend in einer TOPO50 Wanderkarte des LVA eingezeichnet. So ist es mir vor 2 Wochen in SH in der Nähe von Kiel ergangen.

Gruß Robert


In Potsdam gibt es da eine ähnliche Stelle: Am Griebnitzsee ist ein Fußweg, der die Gärten der Häuser, die zum See zeigen, zerschneidet. Da ist auch ein Schild Privatweg, trotzdem durfte man da letztes Jahr noch durch. Inzwischen scheint sich das aber geändert zu haben. Nachzulesen auf wikipedia unter dem Stichwort Griebnitzsee.
von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 07.07.09 07:27

In Antwort auf: Flying Dutchman
Hallo,

der Weg war nicht als Wanderweg beschildert, aber in einer "Freizeitkarte" des LVA Schleswig Holstein als Wander- und Fahrradroute farblich markiert.

Gruß robert


Also aus einer Beschilderung aber noch viel weniger aus einer Markierung in einem Buch kannst Du einen Rechtsanspruch herleiten. Aber bei einer Markierung kannst Du eher von einer Einwilligung des Besitzers ausgehen als in deinem Fall. Das dürfte, wenn der Besitzer dir böse will, in einem Rechtsstreit einen Unterschied machen.

Aber komisch finde ich das schon. Es sind zu wenig Fälle, die ich kenne, als das ich sagen könnte "normaler Weise", es waren immer entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Wenn Du den Weg benutzt ohne den Besitzer zu fragen, solltest Du dir überlegen, warum Du das tust, damit Du im Konfliktfall nicht dumm dastehst.

Im konkreten Fall, wenn das Gebäude frisch renoviert ist, dann haben sich die Verhältnisse vermutlich geändert. Wenn es eher unrenoviert ist, dann hat sich nichts geändert.

GS

von: LudgerP

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 07.07.09 11:26

In Antwort auf: Spongebob
Die Beschilderung "Privatbesitz" kann (oder soll) nach meinem Empfinden zum Ausschluß irgendwelcher
Haftungsrisiken dienen. Ein Stein zuviel und schon liegt einer auf der Nase und gibt dem
Besitzer des Weges die Schuld.

So ist es. Welche juristischen Feinheiten dahinter liegen, weiß ich nicht. Ich weiß aber, mein Schwiegervater (Landwirt) hat auch den Weg über seinen Hof mit einem Schild "Privatweg" versehen und erklärte mir, daß es dabei um Haftungsrisiken geht.

Über den Hof verläuft auch ein ausgeschilderter Radweg (ist im Münsterland). Es ist interessant zu sehen, wie sich die Radfahrer verhalten. Noch besser sind die Autofahrer, die dann versuchen, am Schild zu drehen und sich dabei im Acker festfahren grins. Dann kommt großzügigerweise der Trecker zum Einsatz - in der Regel kostenlos, bis auf einmal, als die Halbstarken aus dem Ruhrpott mit der Begrüßung "Äey Bauer, los, zieh uns mal aus der Schei$e" auf ihren festgefahrenen Opel aufmerksam machten. Die hat mein Schwiegervater bis auf den letzten Pfennig abkassiert. party

Grüßle, Ludger
von: GeorgR

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 07.07.09 13:43

Gerade aktuell zum Griebnitzsee im Tagesspiegel gelesen: Anwohner sperren Uferweg.

Georg.
von: Spongebob

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 07.07.09 21:42

Auch wenn es langsam OT wird:
Bei der Geschichte mit den Uferwegen komme ich ins grübeln.
Die Überschrift suggeriert eigenmächtiges handeln der Anwohner.
Fakt ist doch, dass aus der Gewohnheit, dort einen ehemaligen Patrouillenweg nutzen zu
können, jetzt ein Allgemeingut werden soll.
Da hat die Kommune gepennt, es hätte nämlich einen Haufen Geld gekostet, diese Top-Lagen zu kaufen.
Ob alle verkauft hätten, sei dahingestellt. Ich hätte gern so ein Stück Land am Wasser ohne Durchgangsverkehr,
incl. Anleger für die Frauscher Elektro-Yacht. lach Die ich nicht habe... traurig

Gute Nacht
Burkhard
von: gedi

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 09.07.09 18:08

Wenn es wirklich privat ist, kann ich verstehen und akzeptieren, daß man niemanden hineinläßt, bzw. nur auf Nachfrage

Ich glaube aber, die meisten Schloß- und Burgbesitzer nehmen gern und reichlich auch öffentliche Gelder für die Unterhaltung ihrer Liegenschschaften. Und in solchen Fällen sollten die Anlagen dann auch tagsüber betret- und befahrbar sein.
von: Konrad Krause

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 09.07.09 18:58

Na dann glaub mal. Ich glaube auch so einiges.
(???????)
k.
von: netbelbo

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 09.07.09 19:19

In Antwort auf: gedi

[...] Ich glaube aber, die meisten Schloß- und Burgbesitzer nehmen gern und reichlich auch öffentliche Gelder für die Unterhaltung ihrer Liegenschschaften. [...]


Sei froh, dass Du nicht Eigentümer eines eingetragenen Kulturdenkmals bist. Du würdest Dich wundern,
a) welche Auflagen Du im Falle einer Veränderung (Restaurierung, Umbau, Anbau etc.) bekämst und
b) wieviel Zuschüsse Du dafür von der Denkmalbehörde dafür erhieltest.

Gruß netbelbo
von: gedi

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 09.07.09 19:21

müde
von: gedi

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 09.07.09 19:33

In Antwort auf: netbelbo
In Antwort auf: gedi

[...] Ich glaube aber, die meisten Schloß- und Burgbesitzer nehmen gern und reichlich auch öffentliche Gelder für die Unterhaltung ihrer Liegenschschaften. [...]


Sei froh, dass Du nicht Eigentümer eines eingetragenen Kulturdenkmals bist. Du würdest Dich wundern,
a) welche Auflagen Du im Falle einer Veränderung (Restaurierung, Umbau, Anbau etc.) bekämst und
b) wieviel Zuschüsse Du dafür von der Denkmalbehörde dafür erhieltest.

Gruß netbelbo



Du hast natürlich recht, daß das für Besitzer von denkmalgeschützten Häusern schwierig ist und daß sie nur vergleichsweise geringe Zuschüsse erhalten. Und daß man niemenden gern ungefragt in seinen Wohnbereich läßt, ist ja auch klar.

Bei größeren Objekten ist das aber ganz anders, und da sollte öffentlichen Geldern auch eine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit einhergehen.
von: Margit

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 09.07.09 19:55

Hallo Rainer,

habe jetzt alle von Dir genannten Burgen durchgegoogelt. Man kann die doch alle von aussen betrachten? Was willst Du drinnen ansehen?

Das Sissi-Schloss in Possenhofen/Starnberger See wurde zu Eigentumswohnungen umgebaut. Trotzdem sieht man noch die Fassade von aussen.

Bei den grossen Schlössern wie Nymphenburg, Schleissheim, Lustheim, Linderhof, Neuschwanstein etc. kann man durch den Garten gehen und für Eintrittsgeld auch innen besichtigen.

Nach 8 Tagen Radtour an der Loire hatte ich genug von Schlössern. Willst Du jedes kleine "Schlößchen" von innen besichtigen und von Steuergeldern unterhalten? Viel Leute kämen da wohl nicht um Eintritt zu zahlen.

Gruß
Margit
von: FahrradElch

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 10.07.09 11:52

Wie frei ist eine Landschaft, wenn sie jemand gekauft hat?
Sarah
von: radler4711

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 10.07.09 12:19

Hallo Margit,

Zitat:
habe jetzt alle von Dir genannten Burgen durchgegoogelt. Man kann die doch alle von aussen betrachten?]

Bei den meisten sieht man nur das Eingangstor, auf die Innenhöfe, die ja am interessantesten sind, kommt man oft nicht.
Auch ist ein Rundgang um die Burg oft nicht möglich. Bei einem Schloss sah ich nur eine Hecke mit einem Stahltor. böse


Zitat:
Willst Du jedes kleine "Schlößchen" von innen besichtigen und von Steuergeldern unterhalten?

Da wär wohl unser Staat überfordert, aber bestimmt kulturell wertvolle Burgen sollte der Staat besitzen und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Ich sprach mit einem Einheimischen über das Thema. Er erzählte mir, dass die Burgen früher im Staatsbesitz waren und dann von einem privat aufgekauft wurden. Dieser kassierte die Gelder der Denkmalpflege und ging dann in die Insolvenz, ohne vorher sein Vermögen auf die Familien überschrieben zu haben.

Zitat:
Nach 8 Tagen Radtour an der Loire hatte ich genug von Schlössern

Das kenne ich auch, nach der dritten Burg stellt sich ein Sättigungsgefühl ein.
Aber "leider" liegen die oben genannten Burgen auf einer Strecke von ca. 50 km.
Da muss man durch lach

Gruss Rakli
von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 10.07.09 17:26

In Antwort auf: radler4711

Zitat:
Willst Du jedes kleine "Schlößchen" von innen besichtigen und von Steuergeldern unterhalten?

Da wär wohl unser Staat überfordert, aber bestimmt kulturell wertvolle Burgen sollte der Staat besitzen und der Öffentlichkeit zugänglich machen.

so wirds doch auch gehandhabt.
es ist aber nunmal fakt, daß mit steuermitteln nicht jedes alte gebäude unterhalten werden kann. diese objekte werden üblicherweise für kleine münze (oft ein symbolischer euro) verkauft unter der auflage, daß die bausubstanz erhalten und restauriert wird. wirklich viel geld können die neuen burgherren nicht abschöpfen, den allergrößte teil müssen sie selbst übernehmen. das ist unter berücksichtigung der denkmalschutzauflagen wirklich viel geld was in den meißten fällen investiert wird.

deshalb stehen in deutschland ständig viele burgen und schlösschen für einen euro zum verkauf - es fehlt an käufern, die das notwendige kapital mitbringen.

unter den einheimischen kursieren über solche sachen dann natürlich die verworrensten mythen, solche sachen würde ich nicht allzu ernst nehmen.
von: Andreas

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 10.07.09 18:08

Hallo,

letztes Jahr habe ein Schloss in Frankreich besichtigt, bei dem ein Teil zugänglich und ein Teil privat war. Fand ich ganz in Ordnung, diese Lösung. Der Schlossherr hat einen Teil für sich und trotzdem kann man sich das Schloss ansehen. Es kostete Eintritt (nicht viel), welcher eine Führung enthielt.

Gruß
Andreas
von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 11.07.09 19:29

ich werf einfach mal das schloss tonndorf in thüringen in die runde.

das ding war eins der ein-euro-objekte. zu ddr-zeiten als pflegeheim mißbraucht und nach langer unbewohntheit in ziemlich desolatem zustand.

ein verein kaufte es auf und arbeitet an der renovierung. ein bunter haufen mit einer aura zwischen erleuchtet und selbstgefilzt. die werden noch die nächsten 50 jahre dran arbeiten, daß dieses wirklich schöne schloss wieder in altem glanz erstrahlt - und das obwohl sie sicher geld aus denkmalpflegefonds bekommen.

das schloss ist gerade so groß, daß eine dauerhafte öffnung definitiv die privatsphäre der bewohner verletzen würde.
deshalb gibts feste öffnungszeiten: jeden ersten und dritten sonntag im monat gibts dort besichtigung bei kaffee und kuchen (eintritt frei, kaffee und kuchen für kleine kasse, spenden sind gern gesehen).
ich find das wirklich gut, so können die menschen relativ ungestört leben und das publikum kann trotzdem das schloss (teilweise) besichtigen.
von: radler4711

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 12.07.09 11:21

Ich hoffe auf den Tag des Offenen Denkmals am 13. September, dass dann die Burgen, zumindest die Innenhöfe und Gärten geöffnet sind.

Rainer
von: StephanBehrendt

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 14.04.13 18:23

In Antwort auf: Uwe Radholz
In Antwort auf: Konrad Gähler
Also mal fix enteignen, um einen netten Burgbesuch zu ermöglichen?

Warum eigentlich nicht? Gute Idee.

Ha ha,

die Dinger will keine Gemeinde geschenkt haben, weil sie zu teuer im Unterhalt sind und die Öffentlichkeit auch keine Nutzung weiß. Frag mal die Eigentümer, was sie an Zeit, Arbeit und Geld in ihre alten Gemäuer stecken.
von: Uwe Radholz

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 14.04.13 18:26

Mach ich, wenn ich einen treffe.
Aber hat es einen besonderen Grund, dass Du einen vier Jahre alten Faden aus der Versenkung holst? erstaunt
von: StephanBehrendt

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 14.04.13 19:50

In Antwort auf: Uwe Radholz
Aber hat es einen besonderen Grund, dass Du einen vier Jahre alten Faden aus der Versenkung holst? erstaunt

Oh lala,

Das war wohl zuviel Sonne auf meine Birne heute auf dem Roman Kanaltrail in der Voreifel!
Am excellenten Schweinebraten in der Landlust und dem leckeren Landbier wird es nicht gelegen haben.
von: HeinzH.

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 05.06.14 20:57

In Antwort auf: GeorgR
Gerade aktuell zum Griebnitzsee im Tagesspiegel gelesen: Anwohner sperren Uferweg.
Georg.


Wie ist denn nun geurteilt worden?
Fragt sich HeinzH.

P.S. Die bayrische Gesetzgebung ist, was Ufergrundstücke anbetrifft, fortschrittlicher. Und notfalls wird vor dem jeweiligen Grundstück Land zum Bau eines Wanderwegs aufgespült, so geschehen irgendwo am Bodensee...
von: Hulle

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.06.14 07:05

Zugang zum See für Spaziergänger, was ist das?! Hier in Kärnten gibt es das, wenn überhaupt, nur auf ein paar wenigen Metern, Wandern/Spazieren darf man auf der Rückseite der Seeanrainergrundstücke. Wörthersee, nur ein paar hundert Meter Seepromenade, Faaker See sieht man nur von umliegenden Hügeln aus oder zwischen Hecken und Häusern hindurch, Ossiacher See auch nur ein paar Meter freier Zugang, usw.
Macht sowas bitte nicht nach dagegen
von: HeinzH.

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.06.14 07:32

Bayerische Verfassung: Artikel 141, Absatz 3: "Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen."
Trotzdem gibt es hier und da Streit. In einem Konfliktfall wurde, wie ich oben erwähnte, ein Stück Weg vor dem Privatgrundstück neu gebaut...
HeinzH.
von: Anonym

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.06.14 09:09

Wenn die Eliten eines Landes erst einmal damit anfangen ein ganzes Volk von seinen Bergen, Flüssen, Seen und Wäldern zu trennen, dann ist das gleichzeitig auch das Ende jeglichen Heimatbegriffs und muß in der Folge auch zu einer fatalen Entfremdung von der Natur als ganzes führen. Diese Vorgangsweise hat Methode, es ist ein schleichender Prozeß, der zum schrittweisen Ausverkauf von Naturlandschaften zugunsten der Gemeinde- und Länderkassen führt und mit allen Mitteln, die das Gesetz erlaubt, gnadenlos geführt wird. Beispiele dafür gibt es inzwischen in ganz Europa. Dagegen laut zu protestieren wäre jedermanns Pflicht, aber wer tut das schon!?

von: Rad-Lexl

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.06.14 20:07

In Antwort auf: HeinzH.
In einem Konfliktfall wurde, wie ich oben erwähnte, ein Stück Weg vor dem Privatgrundstück neu gebaut...
HeinzH.

Von einer Aufschüttung im Bodensee weiß ich nichts - was nicht sehr viel bedeutet, weil der Bodensee im Allgemeinen außerhalb meines Aufmerksamkeitshorizontes liegt; bayerisch(-schwäbisch) sind übrigens nur 19 der 273 Uferkilometer.
Sicher erinnert habe ich mich aber sofort an die letztjährigen Meldungen zum Tegernsee-Uferweg.

Grüße
Alexander
von: Manuel5

Re: "Privatbesitz - betreten verboten!" - 06.06.14 20:32

In Antwort auf: Rad-Lexl

Sicher erinnert habe ich mich aber sofort an die letztjährigen Meldungen zum Tegernsee-Uferweg.

Grüße
Alexander


Ist doch noch Heuer n Streitgespräch...Anwohner wollen nen hohen Zaun aufziehn

Aber s Tegernseer-Tal is halt doch sehr spezial schmunzel

Bis aufs Bräustüberl rentiert es es eh nimma

Manuel