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#236448 - 28.03.06 21:16 Fahrradständerpflicht?
FlevoMartin
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 1.206
Aloha zusammen,

bin grad schon etwas deprimiert: Bevor ich letzte Woche anlässlich des Hochschulsports mal wieder 'ne Turnhalle von innen ansehen wollte, musste natürlich fürs Patria ein guter Platz zum Anschließen dort gefunden werden. Die Fahrradständer (Felgenmörder und Gabelkratzer) waren zu dem Zeitpunkt noch halbhoch mit Schnee verschüttet. Also das Rad einfach an so'n Zaun, der die Fahrradständer vor der Halle vom Parkplatz abgrenzt, angeschlossen, nix dabei gedacht. Daraufhin kam der Hallenwart herausgestolpert und brüllte nur: "Das Rad kommt da weg!"
Ich wollte natürlich wissen, warum, hab ihm auch gesagt, dass ich es nur der Sicherheit wegen dort anschließe. Naja, schließlich wollte er das Abus Granit mit'm Bolzenschneider öffnen und das Rad da selber entfernen, wenn ich das nicht gleich selber tue. Beim Schloss hätte ich mir da keine Sorgen gemacht, aber er muss ja auch seine Hände nicht zwingend ans Rad legen.
Widerwillig da weggenommen und versucht, was anderes zu finden, was mir schließlich so halbwegs gelang, aber schön war's nicht. Er meinte nur so zu mir, dass ich mir ja auch ein billiges Rad holen könne, um dort hin zu gelangen. Die Frage, warum eigentlich, wollte er mir immer noch nicht beantworten.

Heute das selbe Spielchen. Ich hatte zwischenzeitlich auch mal vorsichtig bei der Stadt als Eigentümer der Halle angefragt, was denn dagegen spräche und darum gebeten, dass der Hallenwart ja wenigstens mal eine gewisse Gesprächskultur an den Tag legen könnte ("bitte" als Fremdwort, durchgängig "du", man stelle sich vor, ich hätte das umgekehrt getan..., usw.). Daraufhin gab's keine Antwort, für mich sprach also nichts dagegen, das Rad am Zaun anzuschließen, zumal ja auch die Polizei dazu rät, das Rad sicher an einem Gegenstand anzuschließen.
Naja, also Rad da hingestellt, da kam er auch schon wieder rausgesprungen und geiferte mich im selben unfreundlichen Ton wie letzte Woche an, ich fragte ihn wieder nach dem Warum usw. usf., nach einigem Hin und Her (und ich hab echt probiert ruhig zu bleiben, während er sofort ganz oben auf der Palme saß) hab ich heute Hallenverbot bekommen und hab nächste Woche die Möglichkeit, durch ein Nichtanschließen am Zaun wieder rein oder andernfalls gar nicht mehr dort auftauchen zu dürfen.
Immerhin hab ich ihm dann noch entlocken können, dass in der Hausordnung verankert ist, dass Autos und Fahrräder an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen sind, steht halt leider wirklich so drin. Er verwies noch darauf, dass es ja Privatgelände sei (städtisches Privatgelände???) und dass deswegen Hausrecht herrsche und er deswegen festlegen könne, wo ich mein Rad anschließe oder nicht. Und wenn mir das nicht passe, dann solle ich halt zu Fuß kommen oder 'n billiges Rad kaufen.

Mal von der Art und Weise seiner Gesprächskultur abgesehen: Gips da was, was man tun kann? Der Zaun, an dem ich mein Rad gern anketten würde, scheint vor nicht all zu langer Zeit mal grob überpinselt worden zu sein, ist ansonsten aber auch reichlich verbogen und rostig. Kann man mir auf städtischem Gelände untersagen, mein Rad für 1,5 Stunden pro Woche an 'nem popeligen Zaun anzuschließen?
Oder muss ich mir irgendwo um die Ecke was zum anschließen suchen? Ich glaub fast, das wäre das einfachste, aber vielleicht hat ja jemand noch anderweitige Erfahrungen?

Gruß,
Martin, der sich von einem Beobachter der Szene auch anhören durfte, dass es ja auch ohne einen Grund gegen den Zaun doch wohl bei einem normal denkenden Menschen klar sein sollte, dass ein Rad in den Fahrradständer kommt...
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#236450 - 28.03.06 21:23 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
BastelHolger
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.037
Unabhängig von der Rechtslage würde ich mein Rad nicht mehr unbeaufsichtigt in die Nähe dieses Hausmeisters lassen. Stell Dir mal vor, was er mit Deinem Rad anstellt, wenn seine Kompetenz übergangen wird und Du es offiziell gegen den Zaun schließen dürftest...
Holger
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#236456 - 28.03.06 21:41 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
TheHand
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 129
Ich würde es ganz woanders hinstellen, wenn du nicht plötzlich vom training zurückkommen willst und 2 zerstoche reifen haben willst......
Raffael
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#236474 - 29.03.06 04:53 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Job
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 18.523
Du hast, unabhängig von der Rechtslage, den kleinen König in seinem Reich herausgefordert.
Wenn dort kein Schild steht:"Fahrräder anstellen verboten!" ist es wohl unklar.
Dir deswegen Hallenverbot zu erteilen halte ich für nicht zulässig.

herausfordern würde ich ihn nicht. warte mal ab, was die Gemeinde dazu sagt. (vermutlich werden die auf den Felgenkiller verweisen.)

job
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#236504 - 29.03.06 07:17 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
eva-maria
Nicht registriert
Wenn das wirklich eine städtische Halle ist, dann würde ich bei der Stadt mal sehr intensiv nachfragen, warum an dieser Halle keine zumutbaren Fahrradbügel angebracht sind (z.B. Modell Potsdam oder Kiel), sondern nur völlig veraltete Felgenkiller.
Das muss mal in das Bewusstsein der Verantwortlichen dringen, dass man die vorgeschriebenen Fahrradparkplätze nicht mit einem Billigteil aus dem Baumarkt schaffen kann.
Vielleicht gibt es ja sogar schon eine örtliche Gruppe bei euch, die sich um das Thema kümmert (ADFC, VCD, BUND o.ä.)?

Mit dem Hausmeister hast du es dir momentan verdorben. Da würde ich auch dem Rat der anderen folgen, das Rad erstmal nicht mehr in seiner Sichtweite abzustellen.
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#236606 - 29.03.06 11:29 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
michabbb
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 270
Hallo,
wenn ich sowas höre/lese, platzt mir die Hutschnur.
Ich würde mir ein wirklich altes Rad besorgen und es mit einer besonders dicken Kette am Zaun anschliessen. Dann würde ich warten bis er rausgestürtzt kommt und so lange warten bis er eine vernünftige Gesprächskultur an den Tag legt.
Ein paar aufällige Zeugen sind sicherlich hilfreich, um es nicht eskalieren zu lassen.
Micha
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#236611 - 29.03.06 11:47 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Falk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 33.882
Jetzt muss ich doch mal fragen, warum der Hallenbulle nicht in der Lage ist, seine Fahrradständer freizulegen. Selbst, wenn das nicht seine Aufgabe ist, könnte er es veranlassen. Sieht fast so aus, als wären Sportler, die mit dem Fahrrad kommen, nicht erwünscht ("wo kommen wir den sonst hin?"). Ich glaube, der kerl ist nur über seine Leitung zu sacken. Mit derartigen Typen ist eigentlich nicht zu reden. So ein "Ordnungsfanatiker" hat auch schon einen meiner Renner, den ich zwar zwischen die Felgenmörder, aber eben nicht rein (sondern auf den Ständer) gestellt habe, in einen Vorderradhalter gerammt, zum Glück, ohne Schaden zu machen. Ich sollte mich hinterher noch dafür bedanken. Da war aber die Kacke am dampfen.
Die Felgenmörder sehen offenbar so schön "ordentlich deutsch" aus, klarer Fall von "Richt Euch!"
Ansonsten hilft wirklich nur, alte Mühle, massives Schloss, Zeugen und dann Polizei. Traurig, dass es manche offenbar brauchen.

Falk, SchwLAbt
Falk, SchwLAbt
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#236625 - 29.03.06 12:46 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: BastelHolger]
Wolfgang K.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 501
Hallo,
ob Hausordnung oder nicht, der Hausmeister übt das Hausrecht in/auf dem Grundstück für den Eigentümer Stadt aus. Wie er das zum Ausdruck bringt ist eine andere Sache.

Wenn Du dort regelmäßig aufkreuzt, solltest Du Dir tatsächlich überlegen, wie du ihm beikommen kannst. M. E. geht das nur über die "vorgesetzte Dienststelle". Also versuche, seine Ausdrucksweise so wortgetreu wie möglich als Wortprotokoll aufzuzeichnen und denke darüber nach, wen Du kennst, der jemanden kennt usw. Wenn Dir niemand einfällt, kannst Du immer noch versuchen, Dir "öffentlichen" Beistand zu holen. Z.B. den ADFC als Institution einzuschalten. Damit läuft das Gespräch auf der höheren Ebene zwischen Verein und Bürgermeister. "Dein" Fall wird "nur" zum Beiwerk oder zum Anlass, aber erreicht wird in der Sache mehr. Zum einen, dass es ausnahmsweise auch am Zaun erlaubt ist, sein Rad anzuketten, wenn die Abstellanlagen wegen Schnee nicht zugänglich sind und zum anderen, dass grundsätzlich eine Möglichkeit geschaffen ist, das Rad auch zu sichern. Desweiteren auch die "offizielle " Aussage, dass das Rad nicht in die Felgenkiller zu klemmen ist sondern auch so dastehen und angekettet sein kann.

Wäre ich an Deiner Stelle gewesen, hätte ich vielleicht nicht genug Zurückhaltung aufbringen können. Aber vernünftigerweise wird man einsehen müssen, nicht jeden Deppen erziehen zu können.

Ich halte es für wichtig, im Sinne der Allgemeinheit, dass Du die Sache auf die angesprochene Weise weiterverfolgst. An Deiner vernünftigen zurückhaltenden Ausdrucksweise erkennt man, dass Du das durchaus kannst. Also tu es!

Viel Erfolg wünscht Dir

Wolfgang
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#236631 - 29.03.06 13:13 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
ich rate auch dazu, den choleriker zu lassen. der ist schon bestraft genug.

wenn fahrzeuge per hausrecht an bestimmte plätze verwiesen werden, dann sollten diese plätze allerdings auch so beschaffen sein, daß sie dort keinen schaden nehmen.
da der das nicht einsieht, also über seinen dienstherren usw.

also muß entweder der abstellplatz entsprechend gestaltet werden (wo dann übrigens jeder radler freiwillig dort anschließt) oder, wenn dieser nicht entsprechend gestaltet wird / werden kann ...

kleiner nachtrag:
wenn die aktion erfolg hat, dann hast du automatisch auch dem hausmeister "eine reingedreht".
denn sein verhalten war der auslöser für die offizielle beanstandung der abstellanlage und den dadurch ausgeübten druck sich eventuell eine brauchbare abstellanlage anschaffen zu müssen - was geld kosten würde.

auch wenn es hinterher eine andere lösung gibt, jeder arbeitgeber ist hocherfreut über kräfte, die einem solche probleme bringen. listig


du sagtest: hochschulsport?

in früheren zeiten haben sich so einige etwas zu dienstbeflissene hausmeister etwas zurückgenommen, nachdem im wettstreit, wer sich an wessen fahrzeug vergreifen darf, mal hausrecht gegen kreative energie antreten durfte. zwinker

MfG

Geändert von Flachfahrer (29.03.06 13:24)
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#236685 - 29.03.06 15:46 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
der tourist
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.331
Subalterne Beamte/Mitarbeiter helfen nichts. Einzig hilfreich kann da nur die (kleine) Politik sein. Eine Nachfrage eines Stadtrates an den Schulleiter könnte da etwas mehr ausrichten.



Sigi


Der lieber das Top->Down-Prinzip nützt!
Nic squis was maneth!
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#236694 - 29.03.06 16:02 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Jim Knopf
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.196
Hallo Martin,

genau wegen einem Erlebnis in der Art, welches du hattest, hab ich mir ein Birdy angeschafft. Das kann ich überall mit hin nehmen und brauche deshalb keine Angst zu haben, daß es mir geklaut wird. Und wenn es mal wirklich etwas "heikel" werden könnte (z.B. im ICE oder sonst, wo man an einem abgestellten Rad Anstoß nehmen könnte) habe ich da noch eine Tasche für das Rad, welche man bei Nichtbenutzung zu einem Rucksack zusammenlegen kann. Da hat man dann nur noch ein etwas größeres Gepäckstück.

Ansonsten finde ich das eine Riesensauerei, wie in deinem Fall mit Radlern umgegangen wird. Vor allem von so einem gernegroßen Hausmeister. Falls du noch ein altes Rad besitzt würde ich das mal vorsätzlich an den Zaun anschließen. Außerdem würde ich mich an höherer Stelle beschweren, denn in deinem Fall stimmt die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht. Wegen einer Bagatelle gleich Hausverbot kanns doch nicht sein, oder?
Das stützt wieder meine Meinung, daß Deutschland eben ein "Autoland" ist, in dem Radfahrer höchstens das fünftes Rad am Wagen sind!
Gruß,

Jürgen
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#236765 - 29.03.06 18:46 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Pänguru
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 88
Hallo Martin,

vermutlich hätte ich mich zunächst auch mal aufgeregt wenn sich der Hallenwart so aufgeplustert hätte. Sehr wahrscheinlich hätte ich mich auch ganz schön reingesteigert, erst recht wenn der so schlechte Manieren an den Tag legt.

Mit etwas Abstand betrachtet (ich bin ja nicht direkt betroffen - da ist das einfacher) ist mein Vorschlag: Vergiss die Klagerei bei der Stadt, frag den Hallenwart wo der Besen zum frei kehren steht und stell Dein Rad daneben (auf den eigenen Ständer) und schließe es dort an den "Felgenklemmer" an. Koch dem Kerl einen Kaffee (oder was ähnliches) und versuche nochmal ein Gespräch zu führen wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist. Sollte er Dir noch mehr Scherereien bereiten kannst Du immer noch in Aktion treten.

Ich vermute mal der Hallenwart achtet genau darauf was dort an den Fahrradständern geschieht somit hast Du ja schon mal den Vorteil, daß Dein Rad bewacht wird.

Ich frage mich auch was eine "Klage" bei "vorgesetzter Stelle" bezwecken soll? Willst Du Rache üben oder deine Ansicht durchdrücken - dann mach es. Ob es praktisch einen Vorteil bringt glaube ich nicht, dann schon eher in einem Gespräch in dem Du vielleicht seine Einstellung gegenüber Fahrradfahrern echt verändern kannst. Sollte eine Klage erfolg haben, wird er Dir zwar erlauben müssen Dein Rad am Zaun anzuschließen aber er wird vermutlich auch schlecht auf Radfahrer eingestellt werden.

Gruß Pänguru
Gruß Pänguru
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#236852 - 29.03.06 21:11 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: Pänguru]
FlevoMartin
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 1.206
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die Antworten. Die machen mir Mut, dass ich doch nicht der einzige "Irre" bin, der sein Rad sicher anschließen möchte zwinker

In Antwort auf: Pänguru
vermutlich hätte ich mich zunächst auch mal aufgeregt wenn sich der Hallenwart so aufgeplustert hätte. Sehr wahrscheinlich hätte ich mich auch ganz schön reingesteigert, erst recht wenn der so schlechte Manieren an den Tag legt.


Ich schätze es so ein, dass ich verhältnismäßig ruhig geblieben kann, weder hab ich ihn angebrüllt, noch beleidigt, ich bin immer noch beim "Sie" geblieben, während er wutschnaubend schon auf mich zugerannt kam. Ich würde's eher Verzweiflung nennen, dass man mit diesem Menschen überhaupt nicht reden kann (hab's ja nun schon das zweite Mal versucht).
Kehren wird nicht viel bringen, die Ständer stehen im Dreck zwinker
Und die Stirnseite der Ständer ist meist von Leuten, die eher da sind, schon besetzt bzw. sind die Felgenklemmer an der einen Seite sowas von verbogen, dass die Bügel schon flach am Boden liegen oder andere kunstvolle Skulpturen formen. Weiterhin stehen die auf abschüssigem Gelände, in einer Art Bodenwelle, so dass auch garantiert nix vernünftig da drin stehen bleibt.

Und nein, der Typ achtet nicht genau darauf, was an den Fahrradständern passiert, denn die sind ihm im Gegensatz zum Zaun relativ Wurscht. Ich hab ihn ja gefragt, ob er denn ein Auge aufs Rad werfen würde, wenn ich es in den Ständer stellen würde. Daraufhin meinte er, dass er das nicht machen würde.
Ich schätze den Menschen eben akut lernresistent ein. Er hat mir ja auch schon gesagt, dass ich ja nur diskutieren wolle, er aber keinen Bock dazu hätte. Es hat gestern fast 10 Minuten gedauert, bis er mir mal verraten hat, dass es in der Hausordnung steht (vielleicht fiel ihm auch eher keine Untermauerung für die Anweisung an). Er scheint so die Sorte Mensch zu sein, die auch gerne mal Selbstjustiz übt, wenn er einen Radfahrer neben einem Radweg auf der Straße sieht, aber das ist wieder eine andere Geschichte traurig

Ein Gespräch an "vorgesetzter" Stelle brächte halt nur was, wenn die Leute dort mit mehr Grips unterwegs sind, was man aber vorher nicht wissen kann.
Als er mich gestern nach Hause schickte, hab ich sogar noch in einem ruhigeren Ton als vorher schon erklärt, dass sich die Situation vielleicht ein wenig hochgeschaukelt hätte usw. (Einsichtsblabla, um mit ihm reden zu können), aber er hat eiskalt abgewunken und nur noch gemeint, dass es so aus dem Wald herausschalle, wie man hineinruft. Na toll, dachte ich mir nur noch, dann hat er aber einen ziemlich dämpfenden Wald erwischt...

Der Gedanke richtig altes Rad + fettes Schloss kreiste mir auch schon im Kopf herum, aber dann muss man sich noch überlegen, von wo aus man zuschauen könnte zwinker
Die nächste Idee wäre die Anreise per Einrad, aber das zählt wohl schon unter Provokation, muss ja auch nicht... grins

Wie auch immer: Das Rad werd ich nicht mehr dort parken, sondern einige Meter von dort entfernt in 'nem Hof, wo es allerhöchstwahrscheinlich gar keinen stört (zumindest tat's das bis jetzt nie).
Mal kucken, wie er nächste Woche drauf ist...

Gruß,
Martin
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#236856 - 29.03.06 21:22 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
jfkoehle
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.459
Hast du schonmal geguckt ob nicht irgendein "Uniorgan" wie StuRa oder USZ helfen könnte?

Bei uns gibt es sogar eine Fahrradselbsthilfewerkstatt zwinker, aber es meckert auch keiner wenn man das Radel vor der Nase des Sicherheitsdienstes anschliesst...
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#236859 - 29.03.06 21:33 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: jfkoehle]
FlevoMartin
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 1.206
Hi Jan, hallo Forum,

ich seh da recht geringe Chancen mit dem StuRa, das Rad hat irgendwie (vermute ich, aber das kann man ja nichtsdestotrotz mal erforschen) einen recht geringen Stellenwert hier. Witzig fand ich ja auch noch, als er mir sagte, ich könne es ja meinem Übungsleiter melden, wenn ich der Meinung bin, dass das so nicht oke ist, damit er es der Zuständigen vom Hochschulsport melden könne, damit sie sich an die Stadt wenden kann - wenn da überhaupt jemand von denen Interesse dran hat.

Wenn ich mit'm Studium fertig bin, dann kauf ich mir 'ne Ladung Stahlbügelschlösser und 'n altes Rad und mach ihm 'ne Freude grins

PS @Flachfahrer: Um die Wette Fahrzeuge manipulieren ist sicher lustig, aber nur, solange kein Fahrrad dran glauben muss bäh

Abendliche Grüße,
Martin
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#237048 - 30.03.06 14:02 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
eva-maria
Nicht registriert
Hallo Martin,

so wie du die Fahrradständer beschreibst, hätte ich davon gern mal ein Foto. Näheres per PN!
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#237083 - 30.03.06 15:44 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
mille1
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.898
Hallo Martin,
da dieser Herr entweder Beamter oder öffentlich Angestellter oder Arbeiter ist, hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Diese muß von höheren Stellen bearbeitet werden.
Auch wenn die Kollegen von der grünen Minna kommen und sicht nicht korrekt verhalten sollten....(es hilft, denn wenn die Beschwerde durchgehen sollte, steht das in den Personalakten und das will keiner)
Gruß Mille
Das Wie verstehe ich, aber nicht das Warum....
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#237092 - 30.03.06 16:02 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: mille1]
Wolfrad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.687
Zitat:
Dienstaufsichtsbeschwerde

Milles Worte in Gottes Ohr. ich will das auch nicht schmälern.

Allerdings lautet der Merksatz für "Dienstaufsichtsbeschwerde":

- frisitlos

- formlos

- erfolglos

Wenn man das allerdings als Erfolg ansehen will, daß der Bedienstete vorreiten und eine Stellungnahme abgeben muß, dann relativiert sich Punkt 3.

BdW: Junge, setz' die Zeit besser für eine Radtour ein, denk' an was anderes, schönes...


WdA (LuFF)
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#237100 - 30.03.06 16:21 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: Wolfrad]
FlevoMartin
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 1.206
Aloha zusammen!

In Antwort auf: Wolfrad

BdW: Junge, setz' die Zeit besser für eine Radtour ein, denk' an was anderes, schönes...

Ja, stimmt schon, aber die 1,5 Stunden pro Woche beim Hochschulsport kann man halt auch nicht so recht genießen, wenn man noch nicht weiß, ob es ein Triathlon wird (Radfahren, Klettern, Laufen)...

Gruß,
Martin
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#237258 - 31.03.06 06:59 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: Wolfrad]
MarkusHH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.150
In Antwort auf: Wolfrad

... Merksatz für "Dienstaufsichtsbeschwerde":

- fristlos

- formlos

- erfolglos

WdA (LuFF)


Sehr schön grins - den haben sie uns in der Vorlesung "Öffentliches Dienstrecht" glatt vorenthalten.

Ich meine auch, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde eher dafür da ist, wenn ein Beamter gegen seine Pflichten verstößt oder Recht verletzt. Und das kann man ihm hier ja wohl nicht vorwerfen - eher das Gegenteil.

Also, wenn Du schon einen anderen Parkplatz gefunden hast - ignorier den armen Menschen. Offenbar spürt er ein erhebliches Wahrnehmungsdefizit, wenn er den ganzen Tag einsam in seiner Butze haust und versucht das an Dir zu kompensieren.

Das permanente "Du" kann man allerdings auch als Beleidigung auffassen. Das würde ich ihm 1 Mal zu verstehen geben. Wenn Dich das belastet und er es nicht peilt, mal freundlich (nicht ironisch gemeint) mit seinem Personalchef telefonieren oder (besser) persönlich dort vorsprechen (Kleidung!) - bloß keine wütenden Protestbriefe, Beschwerden, Anzeigen ...

Gruß aus HH
Markus
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Off-topic #237270 - 31.03.06 07:32 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: MarkusHH]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: MarkusHH

Das permanente "Du" kann man allerdings auch als Beleidigung auffassen. Das würde ich ihm 1 Mal zu verstehen geben.


immer wieder gerge genommene standarderwiderung:
"Für DICH immer noch: "Sie" ." grins

MfG
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#237418 - 31.03.06 15:53 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: MarkusHH]
mille1
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.898
In Antwort auf: MarkusHH

Ich meine auch, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde eher dafür da ist, wenn ein Beamter gegen seine Pflichten verstößt oder Recht verletzt. Und das kann man ihm hier ja wohl nicht vorwerfen - eher das Gegenteil.

Das natürlich auch, aber wenn man unhöflich behandelt wird bzw. nicht korrekt behandelt wird, dann kann man auch eine Dienstaufsichtsbescherde abgeben.
Wenn sich bei der Firma(wo ich den größten Teil meiner zeit verbringe)ein
Fahrer von einer Spedition beim meinen Chef beschweren würde, ich hätte ihn unfreundlich oder gar beleidigend behandelt, ich wäre für meine Firma nicht tragbar. So wie man seine Lieferanten, Fahrer behandelt so behandelt man auch seine Kunden. Also auf deutsch: so was ist geschäftschädigend.
Ich erwarte von meinem gegenüber ein respektvolles Auftreten und das kann er auch bei mir erwarten und verlangen.
Gruß Mille
Das Wie verstehe ich, aber nicht das Warum....
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#237536 - 31.03.06 20:37 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Hansflo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.858
Hallo,

ich halte es für durchaus möglich, dass der unfreundliche Geselle nur das tut, wofür er bezahlt wird, nämlich für Ordnung auf dem Gelände zu sorgen.

Dass er sich dabei offensichtlich im Ton vergreift, steht auf einem anderen Blatt; auch, dass es möglicherweise auch zu seinen Pflichten gehört, die vorhandenen Fahrradständer benützbar zu halten.

Hans
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#237574 - 31.03.06 21:54 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: Hansflo]
FlevoMartin
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 1.206
N'abend zusammen!

In Antwort auf: Hansflo

ich halte es für durchaus möglich, dass der unfreundliche Geselle nur das tut, wofür er bezahlt wird, nämlich für Ordnung auf dem Gelände zu sorgen.

Fahrrad an Zaun != Ordnung? peinlich
Grips aus, Job an? Ich hab ja nicht versucht, vor der Halle ein Lagerfeuer zu entfachen, sondern mein Eigentum so gut es eben geht zu sichern, wie es mir auch die Polizei empfehlen würde. Wäre ja nicht das erste Rad, das dort verschwindet. Was bringt mir das schönste Stufe 15-Schloss, wenn es maximal das Vorderrad sichern kann?

Ich habe viel Verständnis und Akzeptanz gegenüber Gesetzen, Regelungen und Hausordnungen. Wenn dabei aber mein Eigentum vermeidbaren(!) Gefahren ausgesetzt wird, sei es durch Umkippen, Verbiegen des Rades im Felgenmörder oder gar durch Diebstahl, weil ein vernünftiges Anschließen unmöglich ist, dann gibt es da eine Stelle, wo die Vernunft den Vorrang gegenüber der Gesetzestreue bekommt.
Aber diese Vernunft kann man wahrscheinlich nur entwickeln, wenn man das Fahrrad als vollwertiges Fahrzeug mit 'nem gewissen Wert anerkennt. Und dieses Verständnis fehlt dem Menschen unter Garantie vollständig (Stichwort "Do mussde dir hold 'n billiges Rad koof'n.").

Gruß,
Martin
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#237617 - 01.04.06 09:08 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: FlevoMartin

Und dieses Verständnis fehlt dem Menschen unter Garantie vollständig (Stichwort "Do mussde dir hold 'n billiges Rad koof'n.").


wann ist denn bei euch der nächste sperrmüll?

da kannste ihm immer mal einen alten rahmen schenken, mit großen geschenkschleifen am zaun befestigt.

nur um zu beweisen, daß du wirklich um ein gutes verhältnis bemüht bist, so mit gastgeschenk und so. grins

MfG
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#237757 - 01.04.06 19:44 Re: Fahrradständerpflicht? [Re: FlevoMartin]
Hansflo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.858
Hallo Martin,

ich hatte schon verstanden, worum es geht und deine Interessenslage ist für mich ja sonnenklar; aber ich kann auch den Hausmeister verstehen, wenn er seine Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen sucht (auch wenn Wortwahl und Ton offenbar nicht ordnungsgemäß waren).

Schöne Grüße,

Hans
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