Ich bin kein Anwalt, also kann ich sagen, ob und welcher Straftatbestand in diesem Fall greifen würde.
Auf jeden Fall dürfte es den Nutzungsbestimmungen der App widersprechen. Selbst dann, wenn es nicht ausdrücklich in diesen ausformuliert ist. Denn der Entwickler hat keine Möglichkeit eingebaut, die Daten zu exportieren. Also ist das gegen seinen Willen und somit schon unzulässig.