Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?

von: cterres

Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 29.03.20 19:28

Als ich in meiner vorletzten Antwort hier schrieb, das es nicht "rechtssicher" ist, ob etwa Bußgelder gelten, meinte ich die nicht eindeutigen Begriffe, die verwendet werden. Und zusätzlich gilt zwar die Verfügung eines Landkreises, wenn aber die Bundesregierung wesentlich Allgemeiner und ohne Einschränkungen formuliert, dann kann sich der Bürger zumindest darauf berufen.

Im Beispiel geht es um Dresden in Sachsen.
Die Allgemeinverfügung des Landes Sachsen gestattet als Ausnahme die eigene Wohnung zu verlassen auch Sport, wozu nun Radfahren zählt. Dort wird das allerdings wie folgt formuliert: "Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs"

So steht es in Unterpunkt 2.12 der Allgemeinverfügung vom 22.03.20 (PDF).
Auf der Webseite dazu ist der Passus verkürzt und das "Umfeld des Wohnbereichs" fehlt.
Das ist auch ganz gut so, denn wie weit sich nun solch ein "Umfeld" ausdehnt, ist eben nicht eindeutig definiert. Das Umfeld könnte also auch bis Flensburg reichen, überspitzt formuliert.

Klarer wird es aber, wenn man auf Seite 5 der Verfügung die Begründung der einzelnen Unterpunkte durch geht, denn dort steht sinngemäß, das man gegenüber der kontrollierenden Behörde seine Gründe für das Verlassen der Wohnung glaubhaft machen müsse.

Wenn ich also glaubhaft versichere, das ich mich an Abstandsregeln und Kontaktverbote halte und ich ohne Hilfe meine Wohnung auch wieder erreiche und das wohl am gleichen Tag, dann wird man mich weiter radeln lassen.
Wird mir das nicht geglaubt oder es gibt andere Bedenken, dann droht maximal ein Platzverweis mit Weisung zur Heimkehr. Geldbuße droht bei Verstoß gegen Ziffer 2 alleine nicht.

Und wenn in Brandenburg "Tourismus" untersagt wird, bedeutet das kein Verbot für Sport. Alle Sehenswürdigkeiten sind geschlossen, Gastronomie, Unterkünfte und jede Veranstaltung. Das schließt "Tourismus" praktisch aus und also ist ein Mensch auf einem Fahrrad kein Tourist, sondern ein Freizeitsportler.