von: derSammy
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ? - 02.04.20 08:08
In Antwort auf: Thomas1976
Ich habe nochmals nachgedacht und kann mittlerweile aber auch in Deutschland verstehen, dass man untersagt Tagestouren an beliebte "Hotspots" wie den Stränden an den Küsten oder auch Erzgebirge, sächsische Schweiz etc. zu verbieten.
Bei diesen Befürchtungen hat man Bilder mit vielen Ausflügler bei schönem Wetter im Kopf. Aber ist es wirklich so, dass man sich dabei so entschieden nahe kommt? Mal so im Vergleich zum Gedränge in der U-Bahn, einer Großveranstaltung (Messe, etc.), nem Fußballspiel, dem Weihnachtsmarkt, nem Einkaufszentrumsgedränge, einem Konzert, ...
Die Dinge finden draußen statt, da gibt es immer Windbewegungen. Im Normalfall hält man ganz natürlich den Individualabstand ein, der ist mindestens 1,5m, eher mehr. Am Strand hält doch jeder 5m Abstand, zumindest solange dies möglich ist. Und wenn der Abstand unterschritten wird, dann nur sehr kurzzeitig, da ist das Risiko deutlich geringer, als wenn ich z.B. 15min im Nahverkehr neben einer fremden Person sitzen/stehen muss.
Ich teile Martinas Auffassung, diese Regelungen eher in den Bereich des Aktionismus einzuordnen. Und gerade bei Dingen, die derart tief in Grundrechte eingreifen, ist mein Akzeptanzwille ziemlich gering, egal ob theoretisch als Straftat eingeordnet oder nicht. Maßnahmen bleiben auch dann unangemessen, wenn sie mit dem Strafrecht untergeordnet sind.