Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus
von:
ta7h12
Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus -
01.05.20
14:00
In Antwort auf: bk1
In der Schweiz kann man z.B. als Arbeitgeber ohne Begründung kündigen, muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
Nur mal aus Neugierde: kann man denn gerade durch die Schweizer Gebiete (Ramsen und so) am Nordufer des Rheins durchfahren?
Thomas