Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus

von: ta7h12

Re: Radfahren in Zeiten des Corona-Virus - 01.05.20 14:00

In Antwort auf: bk1
In der Schweiz kann man z.B. als Arbeitgeber ohne Begründung kündigen, muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
Nur mal aus Neugierde: kann man denn gerade durch die Schweizer Gebiete (Ramsen und so) am Nordufer des Rheins durchfahren?
Thomas