Re: Krankenversicherung nach Kuendigung

von: rolf7977

Re: Krankenversicherung nach Kuendigung - 04.05.11 04:53

In Antwort auf: erikah


Genau, von diesen "nachgehenden Leistungsanspruch" hatte ich gelesen. Aber das bekommt man nur, wenn man arbeitslos gemeldet ist, oder?

Und was bedeutet "ab der 5.Wo greift die KV der Arbeitslosen"?

Gruss, Erika


Der nachgehende Leistungsanspruch ist m. W. nicht an die Arbeitslosmeldung gebunden.

Das bedeutet: Ab der 5. Woche der Sperrzeit bist Du in der Pflichtversicherung der Arbeitslosen krankenversichert. Du bekommst zwar kein Arbeitslosengeld, aber die Krankenversicherung kriegst Du ohne eigene Beiträge dazu zu bezahlen.

Rolf