von: Uwe Radholz
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung - 04.05.11 07:21
In Antwort auf: Joese
Verstehe ich die Frage richtig? Du möchtest Sozialleistungen beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, und möchtest wissen, wie du das am Besten anstellst?
Das schreibt sie aber eigentlich nicht.
Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bekommt sie nicht, da sie selbst kündigte. Und die versucht sie auch nicht zu erlangen. Und der Anspruch gegenüber der Krankenversicherung resultiert - das ist dieser berühmten Monat - aus von ihr bezahlten Pflichtbeiträgen. Da ist nichts geschenkt. Dafür hat sie gearbeitet.
Bleibt die immer wieder gern gestellte Frage der Auslands-Krankenversicherung, die im Zielland wohl notwendig sein dürfte. Die sollte für die Zeit der Reise bei einer bestehenden gesetzlichen KV auch einfach zu bewerkstelligen sein.
Bleibt, ihr eine gute Reise zu wünschen!
Mit Gruß aus Mannheim