Re: Ostalpen (Wien – Salzburg)

von: veloträumer

Re: Ostalpen (Wien – Salzburg) - 25.10.17 12:24

In Antwort auf: irg
Hallo!

In Antwort auf: veloträumer
Verbotsschilder: Habe mich auch mal da und dort auf meiner Karantanien-Reise abschrecken lassen, allerdings musste mindestens auch ein separates Verbotsschild für Radler dastehen hattest du meine Anmerkungen dazu gelesen?


Das kann schon irgendwo sein, in Österreich sicher nicht. Fahrverbot, also die runde weiße Tafel mit rotem Rand, bleibt Fahrverbot. Radfahren ist dort erlaubt, wenn es extra mit einer Zusatztafel darunter ausgenommen ist. Anders herum wäre es mir natürlich lieber, es ist aber, wie es ist.

Das hatte ich so nicht geschrieben, Stefan hat das so interpretiert. Tatsächlich grenzen die Fahrverbote meist Privatstraßen ab (Oscheniksee könnte der Energieversorger des Stausees sein). Das Fahrverbot dient in fast allen Fällen der Haftungsfrage. Autos kommen wegen der Sperre nicht weiter bzw. fahren da sehr wohl her, aber eben nur die Betreiber, Anwohner etc. Es ist also auch kein Naturschutz. Ich hatte im besagten Karantanien-Bericht notiert, dass es in Einzelfällen auch schon Wanderverbote für solche Fahrwege gibt - also im Grenzbereich des Irrsinns. Radfahren wird aber durchaus auf vielen dieser Fahrwege mit einfachem Verbotsschild toleriert. Es hängt vom jeweiligen Besitzer/Pächter ab (Almbauern, Förster). Mit Reiserad und vollem Gepäck wirst du zudem noch etwas anders wahrgenommen als mit schnittigem Competition-MTB. Wenn der Stefan einige der Strecken ohne Gepäck gemacht hat bzw. machen wollte, wird er halt als "gewöhnlicher" Rennradfahrer angesehen - das ist dann auch wieder eine Toleranzstufe niedriger. Letztlich muss man lernen, sich in die Situation vor Ort hineinzudenken - sogar das Wetter spielt eine Rolle.

Juristisch kann ich das nicht abschließend bewerten, aber es kann sein, dass die Verkehrsschilder letztlich nicht die Allgemeingültigkeit haben wie im regulären Straßenverkehr. Natürlich darf der Besitzer seine Privatstraße für den Verkehr sperren, aber er kann auch Fahrzeuge tolerieren. Es ist also mehr Verhandlungssache, du hast aber keine Ansprüche. Ich bin auch solche Pisten gefahren, die stehen als offizielle MTB-Pisten im Web, obwohl das Schild zu finden ist. Anmaßende Beschilderung habe ich in Kärnten mehrfach gefunden - da wird gerne ein Verbot als "hoheitlich" bezeichnet, handelt sich aber um eine rein private Ordnungsvorschrift. In Österreich nennt man ja auch Lehrer schon mal "Professor"... zwinker

Eine andere Ausschilderung war definitv öffentlich, das war am Wörthersee, da waren einige Hotels und die Anlegestelle im Seeuferbereich des Ortes für Fahrräder exklusiv gesperrt, Autos hatten aber Zufahrtserlaubnis. In solchen Fällen sehe ich es als Bürgerpflicht an, das Verbot zu missachten, weil es gegen geltende Vorschriften verstößt. Zuweilen schießen da Lokalpolitiker über die Landesgesetze hinaus.

Wenn ich mich nicht täusche, sind auch die Mautstraßen häufig mit Schranke und dem Schild versehen. Das Schild gilt dann, wenn Schranke geschlossen, bezieht sich aber ausdrücklich auf den Mautverkehr - also nicht den Radfahrer (wohl an der Goldeckpanoramastraße so, evtl. auch Wöllaner Nock - müsste nochmal meine Bilder plündern). Du kannst auch davon ausgehen, dass die volle Bedeutung des Schildes beim Aufstellen nicht immer bekannt/bewusst ist. Zum Oscheniksee wird es ohnehin nur eine kleine Anzahl Radler geben - da denkt niemand dran, dass sich jemand für eine Staumauer anzuschauen so abquälen will. Ich glaube, da niemand drüber nachgedacht, ob man es Radlern erlauben soll oder nicht.

Ähnliches ist zu finden mit Hinweis auf Uhrzeiten zur Befahrung an der Ligurischen Grenzkammstraße. Radfahrer werden da quasi gar nicht berücksichtigt, weil zu unwichtig. Fahrverbote für Radfahrer in Österreich/in besonderen Naturrefugien auch in Deutschland zu bestimmten Uhrzeiten finden sich hingegen auf separaten Schildern, die wohl meist von Förstern aufgestellt werden. Geht dann sowohl um Haftung als auch um Schutz des Wildes in der Dämmerung.

Durch die Haftungsfrage hat sich die Lage in Kärnten so zugespitzt, dass radikale Radfahrverbieter ein zusätzliches Schild mit Radverbot aufstellen. Da sollte man dann vorsichtig sein, weil es die auf Radfahrer abgesehen haben. Im übrigen ist auf solchen Fahrwegen durchaus reger Almzufuhrbetrieb zu finden - die Hütten wollen ja versorgt werden. Es hilft dabei durchaus, sich vor Ort im Tal bei Einheimischen umzuhören. So hatte mir in Arriach der Gastwirt von einer alternativen Talabfahrt jenseits der Wöllaner-Nock-Straße abgeraten, weil mit dem Besitzer des Geländes nicht gut Kirschen essen sei (zumindest für Radler). Im Gegensatz dazu hatte ich mich in Goldeck über das allgemeine Fahrverbot (ab Parkplatz) zur Hütte auf der Höhe hinweggesetzt - dort wurde ich oben herzlich als Gast behandelt und niemand sprach vom Verbot.

Zu dem Schild hätte ich jetzt auch noch Geschichten aktuell aus Frankreich - aber das führt zu weit weg.