Re: England und Wales 2010

von: sugu

Re: England und Wales 2010 - 18.02.11 09:24

In Antwort auf: StephanZ

In D kannst Du mal kurz einen Abstecher in den Wald machen und findest schnell eine Lichtung oder eine Bank. In GB musst Du über einen Zaun klettern.

Flora und Fauna waren meiner Erfahrung nach in GB bei weitem nicht so öffentlich wie in D.

Viele Grüße
Stephan


Hallo,

in Deutschland gibt es u.a. solche nette Sachen wie ein Betretungsrecht des Waldes. In England und Wales ist die Situation leider anders: "No trespassing" ist dort gesetztlich verankert und übertreten bedeutet dann auch schon gleich, mit dem Gesetz (nicht nur mit dem Eigentümer!) in Konflikt zu kommen. Im Gegenzug gibt es alte Wegerechte, wo dann schon mal ein Wegweiser Public Footpath mitten übers Feld zeigt, oder der ansonsten kostenpflichtige Eintritt zu "Lands End" über den Küstenweg umgangen werden kann.

In Schottland sind die Verhältnisse den deutschen ähnlicher. Es gibt Gewohnheitsrechte, sich im offenen Land frei zu bewegen, die von Gerichten bestätigt, und
inzwischen auch vom Gesetzgeber geregelt wurden.

Wie überall gilt: Mit Umsicht und Höflichkeit kommt man am besten zurecht.

Viele Grüße
Helmut