Re: 2 Fragen zu Brouter (streckenqualität/Hotels)

von: Wendekreis

Re: 2 Fragen zu Brouter (streckenqualität/Hotels) - 27.07.22 18:49

Du weißt Bescheid.

Ein derartiges Erbrecht, von dem Holger spricht, gab es in Deutschland nie. Es gab allerdings regional verschiedene Modalitäten für die Hofübergabe. In alten Zeiten entstanden durch die Aufteilung unter den Nachkommen die Handtuchfelder in Franken. In Oberbayern blieben Betriebsgrößen erhalten. Diese Regelungen wurden in einem Übergabevertrag getroffen. Waren ein solcher oder ein Testament nicht vorhanden, kam wie bei jedermanns Besitz nach dem Tode des Hofbesitzers das allgemein gültige Erbrecht zum Zuge.

Ich bin Betroffener. Meine Mutter setzte meinen älteren Bruder in einem Übergabevertrag als Alleinbesitzer der Felder fest. Häuser und ein weiterer Betrieb wurden auch meinem Bruder überschrieben. Ich wurde mit 8000 DM ausbezahlt, die ich bis heute nicht erhalten habe. Seine Heiratskandidatin bestand auf dieser Regelung, um mit einer Heirat einverstanden zu sein.

Mein Bruder ist inzwischen gestorben. Die lachenden Erben sitzen auf vielen Millionen, da ein Gutteil des Dorfes in der Nähe Münchens auf Grund gebaut wurde, auf dem ich als Kind und Jugendlicher noch auf unserem Grund schuftete. Die Landschaft hat sich auch im Zuge der Flurbereinigung in den 60-er Jahren verändert. Ich erkenne meine Heimat nicht mehr. Ich habe sie seit 30 Jahren nicht mehr besucht, habe mir woanders ein Haus gebaut. Vor Jahren schaute ich mir die Landkarte in Google an. Erschreckend, was aus meinem alten Zuhause geworden ist.