Re: Wohnwagen fürs Fahrrad

von: derSammy

Re: Wohnwagen fürs Fahrrad - 08.12.15 11:38

In Antwort auf: schneller66

steht so in der Stvo kann auch 12m sein.

So, ich hab noch mal geschaut. In der StVO steht dazu kein Wort. Gemeint ist wohl §32 StVZO. Dort werden in der Tat die Ausmaße von Anhängern hinter Kraftfahrtzeugen definiert. Hängt nun davon ab, wie lektrisch du unterwegs bist. Sind wir jedoch noch im Pedelec=Fahrradbereich, so ist es wohl Interpretationssache, ob man sich nach §32 richten sollte. Dem Wortlaut nach zunächst einmal nicht, weil man sich explizit auf Kraftfahrtzeuge bezieht. Auch in der Sache finde ich das insoweit fragwürdig, weil man bei der Formulierung des Paragraphen offensichtlich nicht Fahrradanhänger und die doch deutlich niedrigere Geschwindigkeit des Rades gegenüber einem Kraftfahrzeug im Blick hatte.