Btw: Frage ich mich, ob es zulässig ist, die Haftung generell auszuschließen...
ich gehe mal davon aus, dass ein solcher Haftungsausschluss dann erfolgt, wenn auf eine sonst geforderte "ordentliche" Verpackung verzichtet wird. Ich habe da mal vor Jahren eine entsprechende Erklärung einer Fluggesellschaft unterschreiben müssen. Als ich mal einen erwähnenswerten Schaden (total verformtes Vorderrad) bei einem Umsteigeflug nach NZ hatte, wurde ich von einer freundlichen Person bei der Quarantänekontrolle fast gegen meinen Willen mitsamt demolierten Vorderrad zu einem Claimsschalter der Air Neuseeland geschleppt und veranlasst, dass mir eine entsprechende Kostenübernahme schriftlich zugesichert wurde. Die Abwicklung im nächsten Fahrradladen war dann nur noch eine Formsache. Aber ob so etwas auch heute noch möglich ist??