von: Anonym
Re: Transportversicherung - Bike im Flugzeug - 22.01.16 09:51
In Antwort auf: Uli
Ich wage aber grundsätzlich zu bezweifeln, dass der hier beschriebene Fall irgendwie abgesichert werden kann. Eine versicherte Person ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was zu Kosten führen könnte, solange es zumutbar ist (sog. Schadensminderungspflicht). Das absichtliche Nicht-Verpacken des Fahrrads trotz Vorschrift ist m.E. eine Verletzung dieser Obliegenheiten, was zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Wo mich allmählich mal dieser Schaden interessieren würde. Denn ich kann mir "unter Rahmentotalschaden" nichts vorstellen, wo der viel zitierte Karton geholfen hätte.
Da ich schon drei Schäden hatte. Persönlich habe ich den Eindruck, man ist sehr auf das Wohlwollen und Kompetenz des aufnehmenden Flughafen- oder Airlineangestellten angewiesen und ob man überhaupt an die richtige Person geraten ist.
In Stockholm wollte ich reklamieren und habe es nicht mal geschafft, dass ein Formular ausgefüllt worden ist. Jetzt an die Geschichte denkend, ich könnte an der falschen Stelle gefragt haben. Einen anderen Schaden in Frankfurt bei derselben Fluggesellschaft reklamierend, ist mir das Geld förmlich nachgeworfen worden.
Aber in Frankfurt gibt es einen extra Schalter von der Staralliance, der sich um so etwas kümmert. An anderen mir bekannten Flughäfen muss man sich mit Flughafenmitarbeitern auseinandersetzen, die auch noch viele andere Aufgaben haben.