von: Anonym
Re: Transportversicherung - Bike im Flugzeug - 22.01.16 10:10
In Antwort auf: ladiaar
In Antwort auf: JSchro
In Antwort auf: Uli
Ich wage aber grundsätzlich zu bezweifeln, dass der hier beschriebene Fall irgendwie abgesichert werden kann. Eine versicherte Person ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was zu Kosten führen könnte, solange es zumutbar ist (sog. Schadensminderungspflicht). Das absichtliche Nicht-Verpacken des Fahrrads trotz Vorschrift ist m.E. eine Verletzung dieser Obliegenheiten, was zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Wo mich allmählich mal dieser Schaden interessieren würde. Denn ich kann mir "unter Rahmentotalschaden" nichts vorstellen, wo der viel zitierte Karton geholfen hätte.
Wo lest ihr heraus dass da kein Karton vorhanden war bzw. sich über eine Vorschrift zur Verpackung hinweggesetzt wurde? Wenn ich den Ursprungsbeitrag richtig verstanden habe dann will die Fluggesellschaft prinzipiell nicht für Schäden an Fahrrädern zahlen. Also selbst dann wenn diese in Hartschalenkoffern verpackt wären...
Ich lese das gar nicht heraus, ich dachte Uli als Moderator und damit sorgfältiger Leser, weiß aus einem anderen Thread bezüglich Vorbereitung mehr als im OP steht.
Aber die Frage, ob ein Schaden, den auch ein Schutz nicht verhindern hätte können, ersetzt werden muss, wenn der Schutz gefehlt hat, halte ich für nicht unwichtig.