Re: Messer?

von: nachtregen

Re: Messer? - 27.07.25 07:45

§ 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 WaffG ermächtigt die Landesregierung von BW, eine derartige Verordnung zu erlassen <https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html>. Die entsprechende Verordnung scheint die WaffÖPNVVerbotV BW zu sein, die man seltsamerweise auf <https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search> nicht findet. Die Pressemitteilung der Landesregierung <https://im.baden-wuerttemberg.de/de...ln-des-oeffentlichen-personennahverkehrs> informiert aber, dass es analog zu den Regeln im Bund gehandhabt wird, also die mehr als drei Handgriffe.

Messer halt nicht mehr in die Hosentasche, sondern unten im Backroller.