von: nachtregen
Re: Messer? - 27.07.25 07:45
§ 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 WaffG ermächtigt die Landesregierung von BW, eine derartige Verordnung zu erlassen <https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html >. Die entsprechende Verordnung scheint die WaffÖPNVVerbotV BW zu sein, die man seltsamerweise auf <https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search > nicht findet. Die Pressemitteilung der Landesregierung <https://im.baden-wuerttemberg.de/de...ln-des-oeffentlichen-personennahverkehrs > informiert aber, dass es analog zu den Regeln im Bund gehandhabt wird, also die mehr als drei Handgriffe.
Messer halt nicht mehr in die Hosentasche, sondern unten im Backroller.
Messer halt nicht mehr in die Hosentasche, sondern unten im Backroller.