Re: Wie auf der rechten Spur fahren?

von: Chris-Nbg

Re: Wie auf der rechten Spur fahren? - 14.03.14 15:25

In Antwort auf: veloträumer
In Antwort auf: Chris-Nbg
Ich würde so einen Radweg als nicht benutzbar betrachten, womit auch die Benutzungspflicht entfällt.

Das ist deine Ansicht, aber nicht die Gesetzeslage.

Benutzbarkeit ist laut Gerichtsurteilen eine der Voraussetzungen für die Benutzungspflicht. Wo die Benutzbarkeit endet ist in der Tat Anssichtssache, aber es gibt eben Grenzen. Ich kenne genügend straßenbegleitende Radwege, die man aufgrund ihrer Breite nicht benutzen kann, weil es rein rechnerisch nicht möglich ist, auch nur ansatzweise vernünftige Seitenabstände zu beiden Seiten einzuhalten.

In Antwort auf: veloträumer
Und eine Richter kann nicht von dir verlangen, dass du die Benutzungspflicht hättest missachten müssen, weil sie eine erhöhte Gefahr bedeutet. Entsprechend kann dir auch keine Teilschuld als Radler angelastet werden, wenn ein Autofahrer die Tür zum Radweg unüberlegt öffnet.

Das klingt jetzt aber gerade so, als ob man mit der Benutzung des Radwegs schon seine gesamte Sorgfaltspflicht erfüllt hat und bei Unfällen nur noch der andere Schuld hat. Ich vermute, so hast du das nicht gemeint, denn auch auf dem Radweg kann man immer noch zu eng an parkenden KFZ oder Fußgängern und vor allem mit unangepasster Geschwindigkeit fahren. Wenn ich auf dem Radweg mit 15 km/h herumeiern muss, während auf der Fahrbahn problemlos 30 km/h möglich sind, dann wäre eine Benutzungspflicht an dieser Stelle ohnehin grob vorschriftswidrig.

In Antwort auf: veloträumer
Klar ist, dass du keine Anrecht auf Renntempo hast, sodass der Autofahrer gar keine Chance hat, die Gefahr zu erkennen. Angemessenheit und Rücksichtnahme gelten immer.

Ich löse Probleme am liebsten durch Vermeidung. Wo ich im Normalfall keine ausreichenden Abstände einhalten kann, da fahre ich nicht.

Christian