von: StephanBehrendt
Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht? - 18.05.15 13:53
In Antwort auf: derSammy
Auch wenn mir das aktuelle Urteil unbekannt war: Es kommt immer noch auf das "wie" an. Es gibt kein Handelsverbot für nicht STVZO-konforme Beleuchtung in Deutschland sondern lediglich ein Verbot bei entsprechend beworbenen Produkten zu suggerieren, sie dürften zulässig im Rahmen des Geltungsbereichs der StVO eingesetzt werden.
In Antwort auf: derSammy
Zumindest ist mir nicht bekannt, dass eine BigBang verboten sei
In Antwort auf: derSammy
Die Fahrraddefinition ist nicht irrelevant
In Antwort auf: derSammy
Aber die Vehemenz, mit der du immer "verboten" durch die Gegend prosaunst, ist zumindest was die grundsätzlichen Handelsmöglichkeiten betrifft, so nicht richtig.