Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht?

von: Behördenrad

Re: Fahrradversicherung: Sinnvoll oder nicht? - 20.05.15 11:06

In Antwort auf: DasMoritz

..... der Rest des Satzes jedoch nicht, da ich den Abschnitt "B" § 26 Nr. 1b) und Nr. 3 VHB 2014 nicht kenne. Da besteht also noch ein Fragezeichen.
Die Frage (und einige weitere) lässt sich doch relativ zügig beantworten, wenn Du bei Deiner Versicherung im Internet unter "Downloads" - "Hausrat- und Glaszusatzversicherung" die pdf-Datei "Versicherungsbedingungen Hausrat" öffnest zwinker ....
....und je nach dem, ob Du den Economic-, Classic-, Comfort-, Exclusiv- oder Exellent-Tarif wählst, stehen aaO unter den "Besonderen Bedingungen" z. B. für "Hausrat Classic" die jeweiligen Voraussetzungen u. a. zum Fahrraddiebstahl. Dort finden sich dann auch nähere Erläuterungen zum Begriff "zu sichern".
Versichert ist immer das Fahrrad im Zustand bei Eintreten des Versicherungsfalls. Wenn man denn nicht für jeden Firlefanz die Belege aufheben will, sollte man wenigstens immer aktuelle, den Zustand des Rades eindeutig abbildende Fotos machen.