Re: Faltradmitnahme im HKX

von: sauercity

Re: Faltradmitnahme im HKX - 14.09.15 14:55

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) (hier auf der HKX-Webseite) kann man sich das aus §11 zumindest einigermaßen ableiten. Laut §11 Abs. 1 musst Du dein Gepäck selbst und auf einmal umhertragen können. Rucksack auf dem Rücken und Faltrad in der Hand sollte also erlaubt sein, Faltrad mit vier Packtaschen plus Lenkertasche (=volle Reisebeladung) demnach eher nicht. Laut §11 Abs. 2. (2) müssen andere Reisende vor Verletzungen durch Dein Gepäck geschützt sein, es muss also verpackt bzw. geschützt sein. Das Faltrad sollte demnach in eine (idealerweise gepolsterte) Hülle. So verstehe ich die Regelungen jedenfalls.

Grüße, Bernd