Re: Faltradmitnahme im HKX

von: sauercity

Re: Faltradmitnahme im HKX - 14.09.15 20:09

In Antwort auf: derSammy
Hallo Bernd,
danke für die Recherche. Das mit der Verpackung ist ja recht viel von deiner Seite interpretiert, oder? Ich meine, auch unverpackt geht von meinem Rad für andere Reisende wohl kaum eine größere Gefahr als von einem handelsüblichen Gepäckstück aus. Es geht übrigens um ein 20"-Faltrad, also gefaltet auch eher ein kleineres Gepäckstück.

Selbst wenn keine Verletzungsgefahr besteht, gibt es ja noch §11 Abs. 3 der ABB. Danach musst Du das Gepäck u.a. so unterbringen, dass keine anderen Reisenden belästigt werden können. Ich schließe daraus: Wenn das Faltrad unverpackt unterm Sitz oder in einer bodennahen Nische liegt, ist das vermutlich OK. Wenn es unverpackt in der Gepäckablage liegt, könnte es andere Fahrgäste belästigen, weil sie Anhaftungen von Schmutz, Feuchtigkeit, Öl usw. an ihrem Gepäck oder ihrer Kleidung befürchten müssen. Dort dürfte es also nur in einer Schutzhülle untergebracht werden.

Grüße, Bernd