Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: Peter Lpz

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 21.12.17 22:23

In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: radler4711
Ich frage mich, ob das realisierbar ist mit dem 1,5 m ?

- Nicht wenige Straßen sind zu schmal für 1,5 m Abstand.
- Bei anderen muss man als Autofahrer auf die Gegenspur wechseln, um die 1,5 m einzuhalten. Was bei dem Gegenverkehr oder Kurven ... nicht möglich ist.

Und kein Autofahrer wird sich mit 15 km/h hinter einem Radfahrer bewegen, nur weil die 1,5 m nicht einzuhalten sind....
Das ist das Problem. Die Rechtslage ist durchaus eindeutig, aber für den KFZ-Verkehr unbequem. Auf der Landstraße wird ja auch nicht in den Gegenverkehr überholt - bzw. dann kommt man in die Zeitung oder die Abendnachrichten. Man kann dann eben nicht überholen. Weil es unbequem ist, wird permanent gegen die Abstandsregel bei Radlern verstoßen und weil keine Tickets ausgestellt werden, vergessen die Leute sogar die ganze Regel. Die Abstandsregel gilt sogar bei Radstreifen. Ein Farbstrich ersetzt keinen Sicherheitsabstand. Pro gefahrenem Kilometer im städtischen bzw. Überlandbereich erlebe ich unzählige Überholer mit Unterschreiten des Sicherheitsabstandes - das ist Normalfall - und davon einer jeweils hochgefährlich. Ist einfach tägliche Praxis, auch heute wieder.


Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig. Ich gebe zu, dass 1,5m einem genormten Maß entsprechen. Wenn Du mir jemanden nennen kannst, der mit dem Zollstock überholt, dann ist das ein toller Mensch, der die Regel ernst nimmt. Aber selbst wenn ich mein Radfahrerhirn mit seinen Vorstellungen benutze, würde ich sagen, der ist einfach doof. Wer noch alle Latten am Zaun hat, der überholt als Autofahrer, wenn es passt. Ich mache das in den seltenen Fällen einer Autofahrt auch nicht anders. Wenn der Gesetzgeber sein, aus meiner Sicht, selten dämliches Gedöhns vom vorgeschriebenen Seitenabstand ernst meint, dann erlaubt er uns das Nebeneinander Radeln. Denn bei diesem Abstand kommt er am Spurwechsel beim Überholvorgang nie und nimmer vorbei.

Und weil er das nicht tut, will er auch die Einhaltung dieses Seitenabstandes nicht. Gäbe es diese Vorschrift nicht, was wäre dann anders? Ich denke, absolut nichts! Ich finds schade, wenn man um solchen Schwachfug ein einziges Wort verliert und höre auch schon damit auf.

Gruß Peter