Re: Wertgutachten Patria Ranger

von: Martina

Re: Wertgutachten Patria Ranger - 16.03.18 13:31

In Antwort auf: Uwe Radholz
Die Beschreibung des "Behördenrades" ist plausibel und praktisch. Üblicherweise heißt es in den Versicherungsbedingungen, dass du im Schadensfalls deine Forderung glaubhaft zu machen hast.


Alles andere wäre ja auch praktisch nicht durchführbar.
Ich musste bisher einmal eine Hausratversicherung in Anspruch nehmen, als das Auto unserer Bekannten aufgebrochen und zweu Winterjacken aus dem Auto gestohlen wurden. Der Versicherung hat als Nachweis folgendes genügt:
- die Anzeige bei der Polizei
- ein Foto, das zwei Tage vorher in der Nähe des Aufbruchsortes aufgenommen wurde und auf dem die Jacken einschließlich ihrer Besitzer zu sehen waren
- eine Rechnung über glaube ich 280 Euro für eine der Jacken, die war nämlich erst zwei Monate alt. Die andere hat zwar neu ähnlich viel gekostet, war aber mehrere Jahre alt, das habe ich der Versicherung so mitgeteilt.

Weder konnte die Versicherung prüfen, dass die Jacken wirklich im Auto waren, noch dass das Foto auch tatsächlich uns zeigt. Trotzdem bekamen wir den Höchstbetrag für solche Autoaufbrüche (500 Euro) ersetzt. Das versteht man unter 'glaubhaft machen'

Martina