Re: Zu dichtes überholen durch Autos

von: Fichtenmoped

Re: Zu dichtes überholen durch Autos - 17.07.18 10:33

genau so kenne ich das auch.

Eine Buschreihe dürfte in den seltensten Fällen ausreichen eine Beutzungspflicht aufzuheben.

Die VwV zu § 2 StVO läßt sich dazu auch nicht gerade lückenschließend aus, verweist auf die VwV zu § 9 StVO, dort wird ausgeführt dass der Radverkehr nicht mehr neben der Fahrbahn geführt wird, wenn er erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist.

Die Benutzungspflicht kann dann aber angordnet werden, wenn an den nächsten Einmündungen ausreichende Markierungen, oder Vorfahrtsreglungen angebracht sind und der Sichtkontakt mit den Kraffahrern gegeben ist.

Sodele, und dann? Ich komme als Ortsfremder an eine Stelle, an der der Radverkehr deutlich neben der Straße geführt wird. Die 5 m sollen in meinem Beispiel deutlich überschritten sein. Weil ich keine hellseherischen Fähigkeiten besitze, kann ich die Benutzungspflicht gar nicht beurteilen, denn wie soll ich wissen, ob die übrigen Voraussetzungen in 500m oder gar noch weiter entfernt vorliegen. Nun würde ich zwar grundsätzlich den abgesetzten Weg sehr begrüßen und benutzen, möchte aber in 100 m links in einen Feldweg abbiegen, dazu nicht durch durch Büsche kriechen oder gar einen Graben überqueren, und fahre unter Protest der Kfz-Lenker und der Rennleitung auf der Straße ....

das ist doch teilweise unausgegoren, oder?

Erhellende Erkenntnisse werden begrüßt.