von: hopi
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 19.05.23 14:31
In Antwort auf: sugu
. . . . inwischen so bekannt gegeben und umfasst sogar alle Deutschland-Tickets (auch nicht im VRS erworbene). Das bedeutet sogar sogar eine Erweiterung der Garantie.
Soweit aus dieser Mobilitätsgarantie irgendwelche Ansprüche abgeleitet werden, muss ein in NRW eingetretenesEreignis vorliegen. Nur darauf zielt die Garantie ab. Es war auch bisher durchaus möglich mit nicht in NRW erworbenen Tickets Ansprüche anzumelden, wenn sich die verspätete Abfahrt oder der Ausfall eines fahrplanmässigen Fahrzeuges in NRW ereignete. Als praktisches Beispiel verweise ich auf ein irgendwo erworbenes Nahverkehrsticket für eine in NRW startende Verbindung. Ein solches Ticket könnte online oder an irgendeiner Verkaufsstelle erworben worden sein.
Da hat sich nichts geändert. Es erfolgte lediglich ein Hinweis darauf, dass das von der bisherigen Terminologie abweichend bezeichnete neue Deutschlandticket wie die bisherigen in NRW für den Nahverkehr geltenden Tickets behandelt wird.

Dieser Vorgang hat nichts mit einer vorübergehenden Genehmigung des neuen Tarifs zu tun. Das zitierte und verlinkte Gesetz befasst sich mit der Finanzierung des Tarifs. Der von den Ländern und dem Bund gemeinsam beschlossene monatliche Preis von € 49,00 ist sicherlich nicht auskömmlich. Wie hoch die zusätzlich anfallende Unterdeckung ausfallen wird, ist noch nicht bekannt. Daher die vorübergehende Genehmigung des Monatspreises von € 49,00 sowie die im Gesetz genannten Zahlungen des Bundes an die Länder. Ob's demnächst einen anderen Monatspreis und/oder andere Zahlungen des Bundes an die Länder geben wird, bleibt abzuwarten, es ist eben eine vorübergehende Einigung zur Finanzierung dieses neuen bundesweit geltenden Angebotes.