Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Falk

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 15.08.23 10:35

Zitat
Und dann sollte man noch bedenken, dass auch im Nahverkehr noch Wagen unterwegs, in die man nur über eine oder gar mehr Stufen einsteigen kann. Für derartige Verkehrsmittel können Rollstuhlfahrer mit einer gewissen Vorlaufzeit eine Person mit einer technischen Einsteigehilfe vorbestellen. Sollen solche Gäste wirklich abgewiesen, weil sich ein Radfahrer auf seine vermeintlich vertraglich zugesichert Beförderung genau mit diesem Zug beruft?
Sowas ist wie die Sitzplätze, die für Schwerbehinderte und ähnliche Nutzer reserviert sind und in der Regel kurze Wege zum Ein- und Ausstieg bieten. Es wäre nicht sinnvoll, die nicht zu nutzen, wenn niemand in Zug ist, der zu den auf diese Weise privilegierten Gruppen gehört. Es hat aber nichts damit zu tun, dass ein Raussetzen von Reisenden, die bereits gefahren sind, einen Vertragsbruch darstellt. Da kommst Du auch nicht raus und es ist mir völlig rätselhaft, wie man mit allen möglichen Scheinargumenten dagegen polemisieren kann. Nochmal und jetzt auch ausgezeichnet: Verträge sind einzuhalten. Den rechtlichen Dammbruch, den das, was Du immer wieder forderst, wirst Du vermutlich selber nicht wollen und ich vermute, dass Du die Konsequenzen nicht überblickst. Es wäre ein Rückfall hinter Grundsätze, die seit den Römern nicht infragegestellt werden. Einfacher kann man den Rechtsfrieden gar nicht zerstören und das Nächste, was dann fällt, ist das Verbot des Besitzes und der Anwendung von Schusswaffen. Das möchte ich nicht erleben müssen.

Es gibt nur sehr wenige Wagen und Zugeinheiten, wo die Räume für Großgepäck nach Nutzergruppen unterteilt sind. Schon, weil das in aller Regel kaum sinnvoll, sondern Platzverschwendung ist. Das Einzige, was ich dazu erlebt habe, sind die Ecken mit Rückhaltegurten in einigen spanischen Triebzügen. Die werden vielen hier noch nie aufgefallen sein und ich habe bisher auch nie erlebt, dass sie dafür genutzt werden. Wer etwas dort reinstellt, der weiß, dass er diesen Raum gegebenenfalls freimachen muss. Jemanden in Sankt Hinterposemuckel willkürlich rauswerfen ist trotzdem eine andere und praktisch immer rechtswidrige Sache.

Ich wiederhole es auch nochmal: Der durchaus verständliche Vorrang für Rollstühle und Kinderwagen wirkt so nur beim Einsteigen beim selben Verkehrshalt.