Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: Felix-Ente

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 15.08.23 18:09

In Antwort auf: natash
Dass Leute mit Rad zum Ausstieg aufgefordert wurden, auch nachdem diese schon ein paar Stationen mitfuhren, habe ich nun schon häufiger gehört (von Kollegen). Und da gings nicht um Rollstuhl und Co sondern um zusätzliche Fahrgäste. Die meisten Kinderwägen werden, zumindest hier in der Region, eher im Minivan transportiert.

Dass man zum Aussteigen aufgefordert wird, habe ich bisher nur von anderen gehört. Ich bin aber schon öfter mit dem Rad dort eingestiegen, wo die Radmitnahme offiziell nicht erlaubt ist. Das lag aber nie an echter Überfüllung, sondern daran, dass das sogenannte Mehrzweckabteil eine magische Anziehungskraft auf alle möglichen Leute hat. Ab und zu kommt dann mal ein Zugbegleiter und meckert mit mir (Mimimi Fluchtwege und so) und mein Standardspruch ist dann "Wäre der Zug tatsächlich voll, dann würde ich aussteigen. Aber wie ich sehe sind da hinten/oben/vorne noch Sitzplätze und wenn sich der Junggesellenabschied/das Kaffeekränzchen/die Türsteher aus dem Radabteil dorthin begeben würden, könnte ich mein Rad ordnungsgemäß abstellen. Von mir lassen die sich nicht überzeugen, und ich bin nicht bereit aus einem halbleeren Wagen auszusteigen. Rufen Sie doch die Bahnpolizei, mal sehen, ob die das anders sieht."

Von bestimmt 50 derartigen Gesprächen gab es ganze dreimal einen Zugbegleiter, der daraufhin das Mehrzweckabteil freigemacht hat, null haben auf einen Ausstieg bestanden, und der Rest hat mit den Schultern gezuckt und es war ihnen fortan völlig egal, wo ich mein Rad abgestellt habe. Und den allermeisten ist von vornherein egal, ob Räder im Türraum oder bei Doppelstockwagen die halbe Treppe rauf neben dem Wagenübergang stehen, Hauptsache ein Durchgang bleibt frei. Würde mal einer auf einem Ausstieg in so einer Situation bestehen, würde ich das alles hübsch ordentlich dokumentieren und dann wäre es mir den Spaß wert, dem Personal, welches derart unsinnige Anordnungen erlässt, auf Schadenersatz zu verklagen. Egal ob mit Erfolgsaussicht oder ohne.