von: Falk
Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 15.08.23 18:39
Zitat
Der Beförderungsvertrag kommt schon mit dem Kauf der Fahrkarte zustande und die Beförderungsbestimmungen (unter der Annahme, dass sie rechtens sind) sind Teil des Vertrages. Für den Fall, dass man ohne Fahrkarte einsteigt, kommt er mit Betreten des Fahrzeuges zustande und hat die Folge, dass man als Schwarzfahrer belangt werden kann.
Ein spezieller Zug wird ebenfalls durch das Einsteigen Teil des Vertrages. Es gibt schließlich niemanden, mit dem ein Nutzer das vereinbaren könnte. Es spielt letztlich auch keine Rolle, weil die Beförderer im Regionalverkehr als staatliche Pflichtaufgabe eine Beförderungspflicht haben.