von: Velocio
Re: Schutzstreifen für Fahrräder - 07.05.24 15:40
In Antwort auf: Juergen
[mod]Hallo Velocio,
Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.[/mod]
Beiträge von dir mit fremden Texten lösche ich ab jetzt im Ganzen. Selektives Löschen ist mir bei deiner Ignoranz zuviel Aufwand.[/mod]
In Antwort auf: Mod
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 5 Amtliche Werke
"(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."
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Zudem gibt es auch noch das Zitatrecht:
§ 51
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. .......
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