von: lutz_
Re: Was genau ist Reiz/Anlaß für Bikepacking? - 20.08.24 05:31
In Antwort auf: dcjf
"1) Das freie Zelten und Campieren ist untersagt. Vorbehalten bleibt die Benutzung offizieller Zeltplätze.
2) Gelegentliches, nicht kommerzielles Campieren auf privatem Boden ist gestattet, falls die
schriftliche Einwilligung des Bodeneigentümers vorliegt."
Aus dem Verkehrsreglement der Einwohnergemeinde Zermatt (Art. 37).
2) Gelegentliches, nicht kommerzielles Campieren auf privatem Boden ist gestattet, falls die
schriftliche Einwilligung des Bodeneigentümers vorliegt."
Aus dem Verkehrsreglement der Einwohnergemeinde Zermatt (Art. 37).
Wir haben uns hieran orientiert:
https:/
Die einzigen Verbotshinweise, die wir entdecken konnten, sind rund um bzw. unterhalb der Hörnlihütte. Ich vermute, damit die kommerziell geführten Mattterhorn-Anwärter:innen vor den individuellen Bergsteiger:innen einsteigen können und so die Steinschlaggefahr beim Aufstieg für die zahlenden Kund:innen reduziert ist.
Gruß LUTZ
P.S.: Zum Thema Zermatt finde ich diesen Artikel recht interessant:
https://www.nzz.ch/wirtschaft/zerma...