von: Uli
Re: Gefährliche Radfahrer - 20.04.05 08:30
Aus der WZ von heute:
"Wenn ein Radfahrer einen anderen Radler mit zu geringem Abstand überholt, haftet er auch dann für einen Sturz, wenn es nicht zu einer Berührung des Fahrrads gekommen ist."
OLG Hamm, Az.:6 U 105/03
Gruß
Uli
"Wenn ein Radfahrer einen anderen Radler mit zu geringem Abstand überholt, haftet er auch dann für einen Sturz, wenn es nicht zu einer Berührung des Fahrrads gekommen ist."
OLG Hamm, Az.:6 U 105/03
Gruß
Uli