Re: Diebstahlversicherung

von: outbikingalex

Re: Diebstahlversicherung - 27.11.01 13:35

Das Problem bei den Versicherungen ist wohl folgendes: die Obliegenheiten, die auf den Versicherungsnehmer entfallen, sind unterwegs auf einer Radreise von diesem kaum zu erfüllen. Damit kann der Versicherungsgeber im Schadensfall (idR) bequem die Leistung verweigern, es sei denn er ist besonders nett zu Euch (sehr komisch). Im Prozeß trifft den Versicherungsnehmer im Bestreitensfall die volle Darlegungs- bzw. Beweislast für die Erfüllung der Obliegenheiten. Da kommt es dann darauf an. Schnell bleiben für den Versicherten dann noch die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren übrig.
Ich lasse mich übrigens gerne durch nette Geschichten über die positive Leistungsbereitschaft von Versicherern erheitern.

outbikingalex