Re: Kuriositaeten

von: webmantz

Re: Kuriositaeten - 17.06.07 11:13

Moin zusammen,

noch mal zu Thema Fahrradstraße: laut STVO ist eine Fahrradstraße grundsätzlich nur für Fahrräder zugelassen. Für alle anderen Fahrzeuge muß eine Erlaubnis durch Zusatzschild explizit erteilt werden.

Allerdings, eine Fahrradstraße ohne Freigabe für andere Fahrzeuge wäre dann wohl keine Fahrradstraße mehr, sondern ein Radweg, oder?

Übrigens, auch die Freigabe für andere Fahrzeuge bedeutet in der Rechtsprechung, das trotzdem die Radfahrer Vorrang haben. Es gilt z.B. auf Fahrradstraßen ein grundsätzliches Tempolimit für andere Fahrzeuge (gemäßigte Geschwindigkeit, 25 - 30 km/h).

Gruß, André