Re: Fahrradmesse Cycolonia 19. + 20. März

von: StephanBehrendt

Re: Fahrradmesse Cycolonia 19. + 20. März - 24.03.11 09:10

In Antwort auf: Jojo64
Wir werden uns in Sachen Pedelecs nicht einig. Schön wäre nur, wenn wir uns darüber einig würden, dass wenn sich der Bonner ADFC an die Bundessatzung halten würde, dass dort am Sonntag kein einziges Pedelec zu sehen sein dürfte! Ich muss Dir die Stelle in der Satzung nicht nochmal verlinken, oder?


So, ich habe mir mal die Mühe gemacht, aus meinen Unterlagen die Unterschiede der Fahrzeugtypen herauszuarbeiten. Wikipedia ist auch nur so gut, wie die schreibenden Autoren, JoJo.

Das Thema E-Bike ist auch wegen der komplizierten Gesetzeslage so unübersichtlich, dass auch 95 % der Händler nicht Alles wissen. Die Wiki-Definition zum Pedal Electric Cycle (Pedelec) ist zutreffend: das Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das hybrid mit Elektromotor und Muskelkraft gefahren wird. Ohne Tretbewegungen gibt der Motor keine Leistung ab.
Es gibt zwei Arten mit jeweils zwei Unterarten.

Erstens gibt es die Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung durch Motor bis 25 km/h und einer Motorleistung bis 250 Watt, die Pedelecs. Es gibt sie ohne oder mit einer zusätzlichen Motorleistung bis 6 km/h mit Gasgriff. Für Pedelecs ohne Anfahrhilfe gibt es keine Einschränkungen. Für Pedelecs mit Anfahrhilfe wird ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Mofa-Prüfbescheinigung für nach dem 01.04.1965 Geborene benötigt. Wie beim Fahrrad muss man auf Radwegen fahren, darf man auf Wirtschaftswegen fahren, darf man Kinderanhänger ziehen und darf man das Rad in der Bahn mitnehmen. Diese Fahrzeuge nutzen also die vorhandene Fahrradinfrastruktur.
Mit der Satzung des ADFC gibt es daher keinerlei Probleme.

Dann gibt es als zweite Gruppe die Kleinkrafträder L1e mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung von max. 500 Watt nach der EU-Richtlinie 2002/24/EG "Leichtmofa-Ausnahme-Verordnung". Für sie gilt: Wege mit dem Schild "für Kfz gesperrt" sind verboten; Kinderanhänger sind verboten, Radwege sind innerorts verboten. Es hagelt Bußgelder wie beim Auto. Man benötigt eine EU-Typgenehmigung, eine Betriebserlaubnis, eine Pflichtversicherung, und ein Versicherungskennzeichen.

Diese Fahrzeuge zählen daher nicht zum Fahrrad, die herkömmliche Fahrradinfrastruktur dürfen sie nicht nutzen. Der ADF unterstützt sie daher auch nicht.

Die erste Untergruppe der "Schnellen E-Bikes" hat eine Motorunterstützung bis max. 45 km/h bei gleichzeitigem Pedalantrieb; eine Anfahrhilfe bis 6 km/h mit Gasgriff ist zulässig. Außerorts dürfen damit Radwege benutzt werden.
Die zweite Untergruppe sind die Elektro-Leichtmofas: Diese haben eine Motorleistung bis 20 km/h ohne Tretunterstützung mit Gasgriff. Radwege dürfen überhaupt nicht benutzt werden.

Andere Fahrzeuge gehören zu den gewöhnlichen Kleinkrafträdern. Der größte Teil der verkauften Stromräder sind Pedelecs, Kleinkrafträder L1e werden nach Aussage von Händlern kaum verkauft