von: radlsocke
Re: Unterwegs Fahrrad sicher abstellen - 11.01.13 17:24
In Antwort auf: MatthiasM
In Bahnhofshausordnungen steht "außerhalb dafür vorgesehener Flächen verboten", schließt also das kurze Abstellen/ab-/ansperren vor dem Brotzeitladen, wo man das Radl noch aus dem Augenwinkel im Blick hätte, häufig aus. Und Gepäck jeder Art unbeaufsichtig zu lassen (Fahrrad samt Fahrradpacktasche selbst am offiziellen Fahrradständer abgestellt und weggegangen) ist mittlerweile auch nahezu überall verboten.
Damit kann man Bahnfahren mit Fahrrad als Alleinreisender dann endgültig vergessen, denn das Mitnehmen in den Kartenverkaufsraum ist ebenfalls nicht gestattet, auch wenn ein Reisefahrrad eigentlich nichts anderes ist als ein etwas größerer Rollkoffer ...
