Re: Unterwegs Fahrrad sicher abstellen

von: natash

Re: Unterwegs Fahrrad sicher abstellen - 12.01.13 10:32

In Antwort auf: MatthiasM
In Bahnhofshausordnungen steht "außerhalb dafür vorgesehener Flächen verboten", schließt also das kurze Abstellen/ab-/ansperren vor dem Brotzeitladen, wo man das Radl noch aus dem Augenwinkel im Blick hätte, häufig aus. Und Gepäck jeder Art unbeaufsichtig zu lassen (Fahrrad samt Fahrradpacktasche selbst am offiziellen Fahrradständer abgestellt und weggegangen) ist mittlerweile auch nahezu überall verboten.

Dass das, zumindest in der Hochzeit der S21-Proteste vor 2 Jahren im Stuttgarter HBF sehr ernst genommen wurde, kann ich nur bestätigen.
Ich hatte mein Pendler-Brompton (inklusive Vordertasche) nur kurz an einem Fahrplanpfosten angeschlossen, um kurz eine Zeitung im Bahnhofsbuchladen zu kaufen, da kamen direkt drei mit Panzerwesten ausgerüstete Recken auf mich zugeststürmt, um dieses Ansinnen zu verhindern. Ich befreite das Fahrrad daraufhin wieder von dem Schloss und habe es dann einem der Herren in die Hand gedrückt, mich für die Beaufsichtigung bedankt und bin im Buchladen verschwunden. "Aber nur für 5 Minuten..." wurde mir dann hinterher gerufen schmunzel.
Das Faltradl hätte man natürlich auch mitnehmen können, allerdings finde ich das im Gewühl nicht ganz stressfrei.
Auf eher provinzellen Bahnhöfen habe ich hingegen schon mehrfach das bepackte Rad für die Dauer eines Einkaufs einfach auf dem Bahnsteig abgestellt, ohne dass es zu irgendwelchen Zwischenfällen gekommen wäre. Wenn die auch noch über einen Fahrkartenschalter verfügen, ist man hier beim Fahrkartenkauf ohnehin schneller und beser bedient als bei den großen Bahnhöfen. Leider scheint man hier nach und nach sämtliche Verkaufsschalter abzuschaffen.

Gruß Nat