Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite

von: derSammy

Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite - 15.11.17 10:20

Klar, wenn du deine Fahrten ausschließlich auf autokompatible Infrastruktur einschränken willst, dann geht das. Dann sind auch die 2,5m Breite kein Thema.

Ich bin wahrlich kein Freund davon diese Hochbordradwege zu nutzen, mit Hänger gleich gar nicht (wird ja auch nicht sanktioniert - wobei man das formal muss. Zumindest in der StVO steht da nix von 80cm oder irgendeiner anderen Breite). Aber bei der Breite hast du dann auch nicht mehr die Möglichkeit gute, separat geführte Wege zu nutzen. Ich denke an Bahntrassenradwege, asphaltierte Wege über Felder, Wege in Parks, Sackgassen, die für Radfahrer durchlässig sind oder ähnliche Straßen, die man mittels Pollern für PkWs gesperrt hat.

Für mich wären 1,2m für einen Fahrradwohnanhänger entschieden zu breit. Für ein Lastenrad, mit dem ich mich üblicherweise in bekannter Infrastruktur bewege, ist das kein Thema. Aber mit dem Wohnwagen will ich ja höchstwahrscheinlich Wege fahren, die ich vorher noch nie gefahren bin. Und da wäre mir die Beschränkung auf autokompatible Infrastruktur zu restritkiv.