von: Nordlicht
Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite - 15.11.17 10:40
In Antwort auf: derSammy
Zumindest in der StVO steht da nix von 80cm oder irgendeiner anderen Breite).
Doch § 68 Abs. 1.
Sanktioniert wird es wohl in den wenigsten Fällen. Zum Tragen kommt es erst im Falle eines Unfalls.