Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite

von: Thomas S

Re: Wohnwagen mit 1,20m Breite - 16.11.17 09:20

In Antwort auf: Nordlicht
Die StVZO lässt sich hierzu auch nicht speziell zu Radanhängern aus.


Doch! Schau doch mal § 67 a StVZO an! Da steht in Absatz 2 Nr. 1 b), dass Fahrradanhänger mit einer Breite von mehr als 1 m zusätzlich zu den weißen Reflektoren nach vorn über ein weißes Licht verfügen müssen. Das war auch der Passus, auf den sich Jürgen in seinem Anfangsbeitrag bezog. Diese lichttechnische Anforderung für Anhänger breiter als 1 m besagt implizit, dass diese auch zulässig sind.