Re: Nachrüstung temporärer E-Antrieb

von: Drehfeld

Re: Nachrüstung temporärer E-Antrieb - 17.07.20 08:33

@Cruising:
Wir stellen die Akkus her bzw. bauen diese selbst zusammen und sind somit für die Zertifizierungen eigenverantwortlich. Daher müssen wir uns auch mit den IATA Bestimmungen auseinandersetzen. Da es sich aber "nur" um Richtlinien der jeweiligen Airlines handelt können wir natürlich keine Garantie dafür übernehmen, dass es nicht doch zu Erklärungsbedarf bei Check in kommt. Von unserer Seite haben wir aber alles getan um die Mitnahme im Handgepäck zu ermöglichen. Sowohl von der Kennzeichnung als auch vom Aufbau.
Hier z.B. der Hinweis der Lufthansa:

Regeln für Ersatzbatterien
1. Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Ersatzzellen / -batterien mit einer Nennenergie von bis zu 100 Wh für solche elektronischen Gebrauchsgegenstände:

Nur im Handgepäck und in Mengen für den persönlichen Gebrauch.
Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.

2. Keine eingebaute Batterie oder Ersatzbatterie darf folgende Werte überschreiten:

Ein Lithiumgehalt von 2 g bei Lithium-Metall-Batterien oder Batterien mit Lithium-Legierung oder eine Nennenergie von 100 Wh bei Lithium-Ionen-Batterien.

3. Lithium-Ionen-Ersatzbatterien für die genannten elektronischen Gebrauchsgegenstände mit einer Nennenergie von zwischen 100 Wh und 160 Wh:

Maximal zwei Ersatzbatterien pro Person
Nur im Handgepäck erlaubt
Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich (1)