Re: Unfall mit Stahlrahmen

von: sugu

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 13:51

Die polizeiliche Aufnahme macht die Argumentation mit der gegnerischen Versicherung einfacher, da dann die Frage des Verschuldens geklärt sein dürfte.

Für den Sachschaden ist es ansonsten unerheblich, ob es ein Wegeunfall ist. Die Versicherung des Arbeitgebers greift nur bei gesundheitlichen Folgen (und würde sich das Geld dann vom Unfallgegner zurückholen). Apropos Gesundheit: Darf man hoffen, dass dir nichts passiert ist?