Re: Unfall mit Stahlrahmen

von: BeBor

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 11:39

In Antwort auf: chrisli
Danke an alle! Am Unfall trifft mich kein Verschulden - ich gehe davon aus, dass es ein Haftpflichtschaden ist.

Es kann nicht schaden, sich vor Beauftragung von kostenträchtigen Werkstattarbeiten zunächst mit der gegnerischen Versicherung zu verständigen, dass auch aus deren Sicht die Schuldfrage klar ist und wieviel die Versicherung zahlt. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Versicherungen gelegentlich bei Fahrrädern völlig andere Maßstäbe anlegen als bei Autos. Für die Reparatur einer nahezu unsichtbaren Lackschramme an der Stoßstange der heiligen Blechles werden anstandslos zwei- bis dreitausend Euro für Gutachten, Demontage, Lackierung, Neumontage, Fahrwerksvermessung (!), Leihwagen für mehrere Tage etc. bezahlt, beim Fahrrad dagegen wird gern Akzeptanz für Billiggedengel eingefordert, weil eine ordentliche Arbeit schnell den Zeitwert eines nicht mehr ganz neuen Rades überschreitet.

Bernd